In welchen Parlamenten sitzen Straftäter?
| Parlament | Partei | Aktiv | Passiv | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Brandenburgischer Landtag | AFD | 1 | 0 | 1 |
| Gesamt | 1 | 0 | 1 | |
| Bundestag | CDU | 1 | 5 | 6 |
| AFD | 3 | 1 | 4 | |
| SPD | 1 | 3 | 4 | |
| Bündnis 90/Die Grünen | 0 | 1 | 1 | |
| CSU | 0 | 1 | 1 | |
| Die Linke | 1 | 0 | 1 | |
| FDP | 0 | 1 | 1 | |
| Gesamt | 6 | 12 | 18 | |
| Hessischer Landtag | Fraktionslos (zuvor AfD) | 1 | 0 | 1 |
| Gesamt | 1 | 0 | 1 | |
| Landtag | AFD | 1 | 0 | 1 |
| Gesamt | 1 | 0 | 1 | |
| Landtag Bayern (Bayerischer Landtag) | AFD | 2 | 0 | 2 |
| CSU | 0 | 1 | 1 | |
| Gesamt | 2 | 1 | 3 | |
| Landtag Brandenburg | AFD | 0 | 1 | 1 |
| Gesamt | 0 | 1 | 1 | |
| Niedersächsischer Landtag | SPD | 1 | 0 | 1 |
| Gesamt | 1 | 0 | 1 | |
| Sonstiges | SPD | 0 | 1 | 1 |
| Gesamt | 0 | 1 | 1 | |
| Stadtrat / Gemeinderat | Brücke | 1 | 0 | 1 |
| Gesamt | 1 | 0 | 1 | |
| Thüringer Landtag | AFD | 3 | 0 | 3 |
| CDU | 0 | 1 | 1 | |
| Gesamt | 3 | 1 | 4 | |
| Gesamt | 16 | 16 | 32 | |
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Einträge für Partei: SPD (10)
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren zum ehemaligen Klinikgelände Lehrte; Verdacht auf Einflussnahme zugunsten eines Bieters. Keine Schuld festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt Ermittlungen, nennt öffentlich aber keine detaillierten Vorwürfe. Tagesschau/NDR berichtet am 09.10.2026 unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft von insgesamt drei Anfangsverdachtsfällen im Lehrte-Komplex, darunter zwei Verdachte der Vorteilsannahme. Konkrete Angaben zu Politzes vermuteter Rolle werden in der Berichterstattung teilweise anwaltlichen bzw. Medienangaben zugeschrieben und sind keine festgestellten Tatsachen. Politze bestreitet Vorwürfe, erklärte sich kooperationsbereit und trat am 08.10.2026 als Fraktionsvorsitzender zurück. Keine Anklage oder gerichtliche Entscheidung belegt. Quellenstand und Recherche: 09.10.2026.
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover im Zusammenhang mit dem Klinikgelände Lehrte; keine Schuld festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte Ermittlungen, nannte öffentlich aber keine Einzelheiten. Laut Staatsanwaltschaft wurde die parlamentarische Immunität aufgehoben; ein Datum des Ermittlungsbeginns wurde nicht genannt. Ahmetovićs Anwalt erklärte, ihm sei nichts vorzuwerfen und er wolle zur Aufklärung beitragen. Die Angabe, es gehe um Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Lehrter Klinikgeländes, wurde gegenüber dem NDR von Rundblick unter Berufung auf den Anwalt berichtet und ist keine bestätigte Anklage oder Feststellung. Keine Anklage oder gerichtliche Entscheidung belegt. Quellenstand und Recherche: 09.10.2026.
Versuchte Nötigung (§ 240 StGB)
Stand 09.10.2026: Das Amtsgericht Rüsselsheim ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt zu und eröffnete das Hauptverfahren; Verhandlung laut hessenschau Anfang Dezember. Laut Anklage soll Rendel im Mai 2026 vor einer Abstimmung über ein Abwahlverfahren einen Stadtverordneten mit Bezug auf ein kompromittierendes Video beeinflussen wollen. Der Stadtverordnete stimmte dennoch für das Abwahlverfahren. Rendel bestreitet, über das Video gesprochen oder Einfluss genommen zu haben; er sagt, der Vorwurf stütze sich allein auf die Aussage des Stadtverordneten. Die Staatsanwaltschaft betont die Unschuldsvermutung. Kein Urteil belegt. Ergänzende Bestätigung und Rendels Stellungnahme: https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/suedhessen/481431-video-drohung-raunheimer-buergermeister-muss-vor-gericht.html. Recherche 09.10.2026.
Verdacht auf Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Geheimhaltungspflicht nach dem GmbH-Gesetz.
Laut NDR vom 11.09.2026 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover seit 03.09.2026. Krach bestreitet die Vorwürfe. Eine Spende sei nach seiner Darstellung umgehend zurückgezahlt worden. Ergänzend Deutschlandfunk, 11.09.2026: https://www.deutschlandfunk.de/staatsanwaltschaft-hannover-zu-berliner-spd-spitzenkandidat-krach-anfangsverdacht-auf-vorteilsannahm-114.html . Quellenstand 11.09.2026; Recherche 22.09.2026. Keine spätere gerichtliche Entscheidung in den geprüften Quellen gefunden.
Vorteilsannahme in zwei Fällen im Zusammenhang mit der AWO-Affäre.
Historischer, rechtskräftig abgeschlossener Fall. Quelle: Wiedergabe der BGH-Pressemitteilung Nr. 187/2023 vom 10.11.2023. Der BGH verwarf die Revision im Wesentlichen; lediglich die Einziehungsentscheidung wurde korrigiert. Recherche am 20.09.2026.
Erwerb, Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Schriften.
Historischer, rechtskräftig abgeschlossener Fall. Der BGH verwarf die Revision. Keine Aussage über einen heutigen Registereintrag. Entscheidungsnachweis: https://dejure.org/2010,8273 . Recherche am 20.09.2026.
Bestechlichkeit in vier Fällen und Untreue in zwölf Fällen.
Historischer Verfahrensabschluss: BGH-Beschluss vom 08.02.2023; Bestätigung am 11.04.2023 berichtet. Zusammenhang mit kommunalen Grundstücksgeschäften und Parteispenden. Von weiteren Vorwürfen wurde Held freigesprochen. Ergänzende Quelle: https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article244683368/Urteil-gegen-Ex-Buergermeister-Held-rechtskraeftig.html . Recherche am 20.09.2026.
Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials; Verfahren eingestellt, keine Schuldfeststellung.
Historischer Abschluss, berichtet am 20.03.2015: Nach Erfüllung der Geldauflage bestätigte das Landgericht Verden die endgültige Einstellung. Die Zahlung ist keine Geldstrafe; es gab keine Schuldfeststellung. Die amtliche Antwort des niedersächsischen Justizministeriums vom 19.03.2015 bestätigt die Einstellung nach § 153a StPO: https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/sitzung-des-niedersaechsischen-landtages-am-19-maerz-2015-muendliche-anfrage-nr-27-132321.html . Recherche am 20.09.2026.
Untreue in vier Fällen und falsche uneidliche Aussage.
Erfasst ist die 2020 rechtskräftig gewordene Gesamtstrafe, nicht die teilweise aufgehobene Strafe von 2014. Nach Verbüßung der Hälfte wurde der Strafrest 2022 zur Bewährung ausgesetzt. Laut OLG-Bericht keine persönliche Bereicherung; keine Behauptung gegenwärtiger Haft. Quelle zur Entlassung: https://www.wochenspiegellive.de/kreis-vulkaneifel/artikel/ingolf-deubel-vorzeitig-aus-der-haft-entlassen . Recherche 20.09.2026.
Beihilfe zur Untreue
