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phoenix tagesgespräch mit Peter Schaar zum Informationsfreiheitsgesetz | 24.07.26

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🤖 Zusammenfassung

Der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schar kritisiert die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) scharf. Er befürchtet, dass der Kern des Gesetzes ausgehöhlt werde: Bisher haben Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in staatliche Unterlagen, ohne ein individuelles Interesse nachweisen zu müssen. Die geplante Reform würde diesen universellen Zugang auf Personen mit nachgewiesenem persönlichem Interesse beschränken und Gebühren selbst für einfache Anfragen einführen. Damit kehre Deutschland praktisch zum Stand vor 2006 zurück.

Schar hält die Begründungen der Bundesregierung – hohe Bearbeitungskosten und Gefahren für nationale Sicherheit – für unzureichend. Militär und Nachrichtendienste seien bereits vom IFG ausgenommen, zudem gebe es bereits heute Schutzklauseln. Die Kosten seien vernachlässigbar. Statt Einschränkungen plädiert er für mehr staatliche Transparenz, etwa nach schwedischem Vorbild, und warnt: Wenn legale Transparenzkanäle wie „frag den Staat“ abgeschnitten würden, suchten sich Informationen zwielichtigere Wege.

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📜 Transkript

Und ich spreche jetzt mit Peter Schar. Er war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und ab dem 1. Januar 2006 waren Sie auch Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit. Herzlich willkommen bei Phönix. Ja, die Bundesregierung sagt, sie verändert jetzt das Informationsfreiheitsgesetz. Kritiker aber sagen, sie schafft es quasi ab. Wie sehen Sie das? Also, ich bin einer der Kritiker, die genau das befürchten, dass der Kern dieses Informationsfreiheitsgesetzes beerdigt werden soll. Der Kern dieses Gesetzes, der Grundgedanke ist, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern Transparenz schuldet, dass er jeder Mann und jeder Frau äh Einsicht in seine Unterlagen gewähren soll und dass er äh dass insofern die Menschen äh tatsächlich auch erfahren können, wie bestimmte interne Abläufe stattfinden, wer dafür verantwortlich ist, wer interveniert. hat, mit wem da gesprochen wurde. All das äh setzt nicht voraus, dass man irgendeinen Nachweis eines bestimmten individuellen äh Interesses führen muss. Und genau das wird jetzt eingeführt. Nur diejenigen Personen sollen in Zukunft äh noch zugreifen können oder diesen dieses Einbrechtsrecht haben, die ein besonderes persönliches Interesse nachweisen können, ein berechtigtes Interesse und alle anderen sollen außen vorstehen. bedeutet im Grunde die Rückkehr zu dem Zustand vor 2006, wo auch jeder, der in einem Verwaltungsverfahren involviert ist, jeder, der Auskunft über die eigenen bezogenen Daten erhalten wollte, das konnte, aber äh alle anderen standen außen vor und konnten das nicht erfahren. Und äh damit wird ein wichtiges Instrument der Transparenz weggenommen und zwar aus meiner Sicht völlig ohne Grund. Zweite Aspekt ist ähm, dass äh die Gebühren massiv sich erhöhen werden. Das heißt äh äh bisher ist es häufig so, dass ähm diejenigen, die einfache Anfragen stellen, einfach zu bearbeitende Anfragen, gar keine Gebühren für die dieses Einsichtsrecht äh bezahlen müssen. äh beispielsweise, wenn der äh ein Sachbearbeiter nur mal kurz in die Akte gucken muss oder in seinen Computer, dafür musste man bisher nicht zahlen. In Zukunft soll das auch kostenpflichtig werden und das können ganz schön hohe Kosten werden, weil natürlich alle Ausnahmen dann individuell abgeprüft werden, unter anderem dann eben auch, ob ein entsprechendes individuelles persönliches berechtigtes Interesse vorliegt. Ja, Herr Scha, Herr Scha, ich würde da an dieser Stelle gerne gerne einmal einhaken. Sie sagten es gäbe keinen Grund für den Staat dieses Gesetz zu ändern. Nun sagt der Staat aber, es gibt jedes Jahr tausende Anfragen, die müssen bearbeitet werden und nach dem bisherigen Gesetz auch eben teilweise nicht kostendeckend und genau davon wolle man weg. Das ist der eine Grund. Der andere Grund, der genannt wird, ist, dass man natürlich mit diesem Informationsfreiheitgesetz auch Dinge abfragen kann. beispielsweise auch ausländische Dienste könnten davon profitieren, die eigentlich geheim bleiben sollen. Also, erstmal ist es so, dass äh äh es äh hier äh auch jetzt schon im Gesetz eine Menge von Ausnahmevorschriften gibt. Für bestimmte Bereiche gilt das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Beispielsweise für den ganzen militärischen Bereich äh z.B. für auch für den ganzen Bereich der Nachrichtendienste. Also, das heißt, da ist es sowieso, die sind sowieso tabu nach dem jetzchenrecht. Und dann kann die Auskunft auch verweigert werden, auch nach derzeitigem Recht, wenn die nationale Sicherheit, die öffentliche Sicherheit äh äh wenn persönliche Interessen, schützenswerte, Belange, Datenschutzbelange äh verletzt werden können. Äh das heißt, ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, dass hier äh tatsächlich äh das wegfallen soll und das Argument, dass es ein Stück Geld kostet, das kann ich nicht widerlegen. Aber verglichen mit allen anderen Ausgabenbereichen, über die wir jetzt gerade diskutieren, ist das eine winzige Summe und äh äh ich habe den Eindruck, das ist ein vorgeschobenes Argument. Sie haben gesagt vor ein paar Tagen in einem Interview, anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz des staatlichen Handelns und bei der Verarbeitunger Daten. Das heißt, sie favorisieren eigentlich dieses schwedische Modell. Jeder darf alles fragen und kriegt auch innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Grundsätzlich ja, allerdings äh war ich ja auch Bundesbeauftag für den Datenschutz und natürlich muss es da auch Grenzen geben, wenn es z.B. um personenbezogene Daten geht. Äh, da denke ich, da reicht es völlig aus, wenn diese Regelungen, die auch heute schon im Gesetz drin stehen, zum Schutz äh erhalten bleiben. Und äh ansonsten würde ich mir vorstellen, dass der Staat sogar proaktiv, also von sich aus ER gefragt wird, viel mehr Informationen bereitstellen könnte. Dazu hat sich Deutschland im Rahmen äh einer internationalen Vereinbarung auch äh verpflichtet. Bisher ist die aber nicht umgesetzt worden. Es gibt ja eine Plattform, z.B., die nennt sich fragt den Staat, wo eben auch diese Informationen vom Staat erfragt werden und dann eben auch veröffentlicht werden. Und es gibt jetzt auch Hinweise und auch Äußerungen. Na ja, wenn wir jetzt eben den Staat nicht mehr fragen dürfen, dann brauchen wir ebeno eine Plattform aller Wikileaks. Das heißt, wir versuchen alle Informationen zu bekommen, auch was durchgestochen wird und veröffentlichen das dann. ist das eine große Gefahr für uns, dass wir dann eben auch nicht mehr staatlich kontrollierte Informationen bekommen, sondern dann eben komplett alles wie weltweit auch teilweise schon der Fall dann veröffentlicht wird, sobald man es hat? Also erstmal muss man feststellen, dass diese sehr gute Plattform fragt den Staat praktisch abgeschafft wird, wenn nur noch Individualabfragen zulässig sind, wie das die Bundesregierung vorhat. Und zweitens haben Sie völlig recht, dort wo die Transparenz nicht gesetzlich kanalisiert wird, wird werden bestimmte Informationen andere Wege finden nach außen. Und genau das ist dann eine Konsequenz, die offensichtlich nicht von der Bundesregierung bedacht ist. Der ehemalige Datenschutz beauftragte und beauftragte für die Informationsfreiheit Peter Schar zur Veränderung beim Informationsfreiheitsgesetz heute morgen bei Phönix. Herzlichen Dank für das Gespräch. Herzlichen Dank aus Hamburg.


📊 Link-Infos

URL https://www.youtube.com/watch?v=8eydvIvZ9kU
Titel phoenix tagesgespräch mit Peter Schaar zum Informationsfreiheitsgesetz | 24.07.26
Kategorien BulkNews, phoenix
Hinzugefügt 2026-07-24 13:37:22
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