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phoenix – Heiko Teggatz zum Anschlag auf den CSD in Berlin | 27.07.26

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🤖 Zusammenfassung

Im Interview äußert Heiko Taggerz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sich zum Tod eines mutmaßlichen Täters bei einem SEK-Einsatz in Berlin. Er geht davon aus, dass die Beamten aus Notwehr handelten, und kritisiert, dass gegen sie dennoch ein Ermittlungsverfahren läuft, das deren Karriere blockiere. Er fordert bundeseinheitliche Regelungen und erweiterte Polizeibefugnisse, etwa den sogenannten finalen Rettungsschuss. Der Mann war als Gefährder bekannt, wegen Terrorismus-Mitgliedschaft verurteilt und zur Bewährung entlassen worden; danach endete laut Taggerz die Überwachung, weil neue Erkenntnisse nötig gewesen wären. Angesichts von rund 10.000 Gefährdern in Deutschland plädiert er für mehr digitale Überwachungsbefugnisse, unterstützt durch KI. Zudem spricht er sich für Mindeststrafen bei Terror-Delikten aus, um Bewährung zu verhindern, und betont frühe Prävention in Bildungseinrichtungen statt späterer Deradikalisierung.

Summary created by "LinkBuster-KI HAL8999 – Status READY!!"

📜 Transkript

Ja, und wir führen die Debatte ein Stück weit weiter mit Heiko Taggerz. Er ist Bundesvorsitzender der deutschen Polizeigewerkschaft. Ich grüße Sie. Ich grüße Sie auch. Der mutmaßliche Täter ist ja gestern bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Er soll die Einsatzkräfte auch bedroht haben. Wie werden solche Einsätze nachbereitet? Nun, also zunächst mal äh ist es wie gesagt bei der Festnahme zu der Schussabgabe gekommen, weil der Täter vermutlich äh die Beamten vom SEK äh mit einem Messer oder möglicherweise auch mit der Machete, von der da die Rede war, angreifen wollten. Es blieb nichts anderes übrig, als von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um den Täter Ding festz machen zu stoppen. Und jetzt beginnt äh wie es in Berlin üblich ist ähm das weitere Verfahren. Also die Mordkommission ermittelt jetzt in diesem Fall und zwar gegen den SEK Beamten. Äh wird aber ganz sicher äh zu dem Ergebnis kommen, dass dieser äh Kollege dort in Notwehr gehandelt hat s, dass das Strafverfahren dann irgendwann gegen den Kollegen auch wieder eingestellt wird. In anderen Ländern läuft es anders. Äh, da gibt's Polizeibefugnisse, wie beispielsweise den finalen Rettungsschuss. Da kommt es dann eben nicht zu diesem Strafverfahren, denn immer dann, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird gegen einen Beamten, kann der weder versetzt äh noch befördert werden oder sich irgendwohin bewerben. Das ist ein Punkt. äh den werden wir als Gewerkschaft auch noch mal aufgreifen, hier auch eine bundeseinheitliche Lösung zu finden. Der Tatverdächtige war ja als Gefährderpolizei bekannt. Es ist angeklungen auch eben im Einspieler. Ähm helfen Sie uns ein bisschen, wie werden solche Personen überwacht? Also zunächst einmal ähäh muss ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen, äh dass die Sicherheitsbehörden in diesem ähm Fall hervorragend funktioniert haben. Also, sowohl der Verfassungsschutz als auch die Polizei hatten ja diesen Gefährde auf dem Schirm. Äh er wurde äh auch ähäh beobachtet äh und zwar äh einmal mit Personal äh aber auch äh mit technischen Mitteln ähm bis äh genügend Erkenntnisse gesammelt äh waren äh um die Staatsanwalt vorzulegen, äh dass Anklage erhoben wird gegen diesen äh Gefährder, nämlich äh wegen äh der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Äh er war deswegen ja auch in Untersuchungshaft äh und ist dann äh allerdings aus der Untersuchungshaft verurteilt worden äh wegen dieser Straftat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Und diese ist dann zur Bewährung aufgesetzt ausgesetzt worden. Und hier hört auch äh das Zugreifen der Sicherheitsbehörden dann irgendwann auf, wenn ein Richter dieses so entscheidet und sagt äh es reicht äh wenn die Person äh Deradikalisierungskurse besucht, dann können die Sicherheitsbehörden unterm Strich nicht mehr viel machen. Ähm und ich glaube äh, dass das dem Richter äh mittlerweile auch bewusst wurde, dass diese Entscheidung möglicherweise äh nicht äh besonders gut durchdacht war. Das heißt nur, um es noch mal ganz klar zu machen, mit dieser Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, endete sozusagen dann auch die polizeiliche Beobachtung. Nein, das Strafverfahren war damit abgeschlossen und um dann die polizeiliche Beobachtung weiter fortsetzen zu können, müssen die Sicherheitsbehörden wieder erneut Erkenntnisse sammeln, um zu belegen, äh, dass nach wie vor diese Radikalisierung äh vorhanden ist. Und das ist sehr umfangreich. Äh, wenn ich richtig informiert bin, haben wir in Deutschland um die 10.000 solcher Gefährder, die allesamt beobachtet werden müssen von den Ermittlungsbürden und es können sich vorstellen, das werden sie personell überhaupt nicht hinbekommen. Deshalb meine Forderung auch in dieser Sache, wir brauchen als Sicherheitsbehörden, insbesondere in der Polizei und beim Verfassungsschutz mehr Befugnisse, eine solche Überwachung auch elektronisch aus der Ferne durchzuführen, notfalls unter zur Hilfenahme von KI und da klemmt es und deshalb mein erhobener Zeigefinger in Richtung Gesetzgeber, also in Richtung Politik. Ähm schafft bitte endlich die Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, äh damit die Menschen in Deutschland wirklich demnächst wieder sicher leben und sich bewegen können. Mhm. Die Debatte dreht sich ja auch um eine Prüfung z.B. in dem Fall jetzt hier des Jugendstrafrechts, also einer Verschärfung, Anpassung möglicherweise an neue Erkenntnisse, neue Entwicklungen. Aus Ihrer Erfahrung mit solchen Tätern würde die Aussicht auf eine höhere, auf eine härtere Strafe abschrecken? Ich glaube, es ist viel wichtiger erstmal zu zu äh regeln, äh dass ähäh Richter und Richterinnen, die ja nach den Buchstaben des Gesetzes ihre Urteile verhällen, äh Gesetze äh und Straftatbestände vorgelegt bekommen, die weniger Interpretationsspielraum haben. Also in diesem Fall ist es so, dass dort drinne steht, beispielsweise diese Straftat kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Ich hätte mir gewünscht, dass in diesem Paragraphen drinne Stunde wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren geahndet. Wir reden hier äh über die Mitgliedschaft in einer terroristischen äh Vereinigung und dann wäre es auch nicht dazu gekommen äh dass der Spielraum eine Bewährungsstrafe vorgesehen hätte. Dann wäre äh dieser hochgefährliche Mensch hinter Gittern geblieben und hätte dann seine Deradikalisierungskurse aus der Justizvollzugsanstalt herausmachen können. Das wäre sinnvoller gewesen, als äh diesen Menschen auf freien äh Fuß äh zu setzen. Ob das Jugendstrafrecht da jetzt reformiert werden muss, äh das äh weiß ich nicht. Äh, das müssen Experten äh begutachten. Ich weiß, dass das Jugendstrafrecht sehr alt ist äh und die Entwicklung junger Menschen, insbesondere Jugendlicher im Laufe der Zeit natürlich immense Fortschritte gemacht hat und gar nicht mehr zu vergleichen ist mit äh einem Entwicklungsstand von vor 50 Jahren. Ja, bei diesen Deradikalisierungsmaßnahmen sagen Experten, das ist eigentlich auch zu spät da nach einer ja bereits erfolgten Tat oder wenn eine Radikalisierung schon relativ ausgeprägt ist, möglicherweise das anzusetzen, das müsste früher passieren, also präventiv, wenn wir das jetzt mal übertragen auf die Polizeiarbeit, würden Sie sich da auch wünschen, dass Sie mehr Möglichkeit haben, präventiv ähm Menschen, die als Gefährder gelten oder die bereits auffällig geworden sind äh ja, zu behandeln, polizeilich zu überwachen. Also jemand, der bereits als Gefährde eingestuft ist, da halte ich das auch für wenig sinnvoll, äh diese Deradikalisierungs Kurse überhaupt noch durchzuführen, weil der ist bereits radikalisiert und in diesem Fall sogar sehr extrem äh denn der wollte sich ja im Libanon dem IS anschließen. Also, da ist Hopf und Mals verloren. Da brauchen sie keine Sozialarbeiter mehr und auch keine Deradikalisierungskurse. Hier hilft nur harte Strafe und am besten in einer JVA. Es gibt aber eine Vorstufe, bevor ein Mensch eingestuft wird als Gefährder. Und hier äh kann man selbstverständlich ansetzen mit klugen Konzepten, wenn das muss aber schon in der Schule äh wenn ich sogar in der Vorschule stattfinden, wenn dort äh das äh äh Vertrauenspersonal, also die Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrerinnen und Lehrer mitbekommen, äh dass ich da möglicherweise eine Radikalisierung anbart, der muss da angesetzt werden. Das aber keine Aufgabe der Polizei in erster Linie, sondern tatsächlich Sache der Bildung. Danke Ihnen ganz herzlich, Heiko Taggerz auch für diesen Blick über den Tellerrand hinaus. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Polizei spielt eine wichtige Rolle. Danke Ihnen dabei. Herzlichen Dank. Okay.


📊 Link-Infos

URL https://www.youtube.com/watch?v=yRLOJrUHodI
Titel Heiko Teggatz zum Anschlag auf den CSD in Berlin | 27.07.26
Kategorien BulkNews
Hinzugefügt 2026-07-27 19:09:47
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