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Tichys Einblick – Wenn Wahlverlierer ihre Gegner vom Wahlzettel streichen – TE Wecker am 25 07 2026

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Tichys Einblick – Wenn Wahlverlierer ihre Gegner vom Wahlzettel streichen – TE Wecker am 25 07 2026

Tichys Einblick – YouTube Kanal-Aufrufe 0 Kanal https://www.youtube.com/channel/UCB37CFICVTUlewYdbMSChIA 🔗 https://www.youtube.com/watch?v=S9uqnN8DNVE Wenn Wahlverlierer ihre Gegner vom Wahlzettel streichen Das Wasser steht Altparteien wie CDU, SPD und Grüne teilweise bis zum Halse. In vielen Bundesländern werden sie in Umfragen von der AfD überholt und müßen massiv ein. Viele Posten, Dienstwagen und sonstige Pfründe stehen auf dem Spiel.…

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Wenn Wahlverlierer ihre Gegner vom Wahlzettel streichen

Das Wasser steht Altparteien wie CDU, SPD und Grüne teilweise bis zum Halse. In vielen Bundesländern werden sie in Umfragen von der AfD überholt und müßen massiv ein. Viele Posten, Dienstwagen und sonstige Pfründe stehen auf dem Spiel. Da greift man gern zur Brechstange und hilft nach. Auch wenn es nicht mehr so recht nach Demokratie aussehen mag.
In Niedersachsen darf ein Kandidat sich nicht mehr zur Wahl zum Landrat aufstellen lassen, weil er Mitglied der AfD ist. In dieser Woche hatte dort der Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland beschlossen, den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht zur Wahl zum Landrat zuzulassen.
Gleichzeitig rügen die UN den deutschen Umgang mit unliebsamen politischen Meinungen. Der Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes sei zu unbestimmt und könne auch gewaltfreie, nicht strafbare Äußerungen erfassen. Und auch die EU stellt Deutschland bei Pressefreiheit, Informationsrechten und K

🤖 Zusammenfassung

Der Podcast berichtet über die Nichtzulassung des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert zur Landratswahl im Landkreis Friesland, Niedersachsen. Der Kreiswahlausschuss schloss ihn mit 5:1 Stimmen aus, weil die von SPD-Grün geänderte Kommunalwahlgesetzgebung eine Verfassungstreueprüfung für kommunale Spitzenämter ermöglicht. Sichert spricht von einem demokratiegefährdenden Eingriff in das passive Wahlrecht und kündigt rechtliche Schritte an. Kritik kommt von der AfD, dem Rechtsanwalt Michael Ermoser und überraschend auch der „jungen Welt“, die warnen, das Instrument könne künftig gegen jede Opposition gebraucht werden. Ergänzend werden jüngste Kritiken der UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan am deutschen Verfassungsschutz sowie der EU-Kommission an Pressefreiheit, Informationszugang und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland erwähnt. Der Beitrag vertritt eine deutlich parteilische, der AfD zugeneigte Perspektive.

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📜 Transkript

Guten Tag, ich begrüße Sie zum Wecker [musik] am Wochenende von Tichis Einblick. Das Wasser und das ist kein Geheimnis, steht Altparteien wie CDU, SPD und Grüne teilweise bis zum Halse. In vielen Bundesländern werden sie in Umfragen von der AfD überholt und büßen massiv an Stimmen ein. Viele Posten, Dienstwagen und sonstige Pfünde stehen da auf dem Spiel und da greift man dann auch gern zur Brechdange und hilft nach. Auch wenn es nicht mehr so recht nach Demokratie aussehen mag, hinterher ist sowieso alles egal. Meist fragt ja keiner mehr und gerichtliche Anfechtungen dauern, da ist dann die nächste Wahlperiode meist schon wiederum. So darf sich in Niedersachsen ein Kandidat nicht mehr zur Wahl zum Landrat aufstellen lassen, weil er Mitglied der AfD ist. In dieser Woche hatte dort nämlich der Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland beschlossen, den AfD Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht mehr zur Wahl zum Landrat zuzulassen. Und es waren schon unheimliche Szenen in dieser Woche im Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland. Der sollte über die Kandidaten abstimmen, die sich für die nächste Wahl des Landrates aufstellen lassen wollen. Fast einstimmig hoben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses die Hand und stämmten gegen Martin Sichert. Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses, der Rechtsdezenent Bernt Niebur, spricht noch aus Versehen von einer Entscheidung des SPD geführten Innenministeriums, korrigiert sich aber schnell der Vorschlag des Landes. Ergebnis jedenfalls, so darf der AfD Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht als Landrat kandidieren. Der Wahlausschuss ließ seine Bewerbung nicht zu. Sichert nahm anschließend Stellung. Ich bin ausgeschlossen worden soeben von der Wahl als Landrat des Landkreises Friesland. 5:1 war die Entscheidung. Nur die Vertreterin der AfD im Wahlausschuss hat für meine Zulassung gestimmt. Die Vertreter aller anderen Parteien haben dagegen gestimmt. Ich halte das für demokratietechnisch extremst gefährlich. Es gefährdet die Demokratie. Es gefährdet die verheilich demokratische Grundordnung. Wenn wir Kandidaten vorwahlen ausschließen, wenn die Bürger nicht mal mehr die Möglichkeit haben, ist ein massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl. Das passive Wahlrecht wird hier zur Gabe getragen. Erst kommen die Landräte und die Bürgermeister und dann demnächst die Bundestags und Landtagsabgeordneten. Ich finde, wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Ich werde sämtliche rechtlichen Schritte einleiten, die ich dagegen kann, um den Bürgern hier in Friesland eine freie und demokratische Wahl zu ermöglichen. Und ich rufe jeden Bürger dazu auf, den Parteien, die hier gezeigt haben, dass sie die Demokratie mit Füßen treten, die rote Karte zu zeigen, indem sie zur Wahl gehen und bei der Wahl diese Parteien eben nicht wählen. Sichert kündigte zwar an, rechtliche Schritte gegen den Ausschluss einzulegen, doch Widerspruch ist jedoch erst nach der Wahl möglich. Sichert sitzt bereits seit 2017 im Bundestag und vertritt dort erfolgreich den Wahlkreis Friesland Wilhelmshafen Wittmund. Das Verbot sorgte für erhebliche Kritik. Die Nichtzulassung von Martin sicher zur Landratswahl sei ein skandalöses undokratisches Kandidatenverbot, sagte der AfD Landeschef von Niedersachsen Anska Schlitte. Statt den Bürgern die freie Entscheidung zu überlassen, wer ihr Landrat werden sle, greife eine ideologisch gesteuerte Bürokratie mit politisch motivierten Prüfverfahren ein. Das ist kein Rechtsstaat, das ist Willkür. Die anderen Parteien instrumentalisierten das Verfassungsrecht, um die stärkste Opposition auszuschalten. Die SPD verliert im Land wie im Bund ihre Wähler und lässt deshalb AfD Kandidaten unter billigsten Vorwenden staatlich aussondern. Innenministerin Daniela Berens, SPD, treibt das Verfahren in Niedersachsen voran. Dazu hat die rotgrüne Landesregierung das Gesetz entsprechend geändert. Mit aller Gewalt will sie sich die Konkurrenz vom Lei behalten. Insgesamt gibt es derzeit acht ähnliche Verfahren in Niedersachsen, bei denen die Kandidaten auf ihre sogenannte Verfassungstreue geprüft werden. Alle bis auf eine Ausnahme gehören der AfD an. Innenministerin Daniela Berens bekämpft den politischen Machtverlust ihrer Partei mit der Macht ihres Amtes. Berens hat dieses Vorgehen politisch vorbereitet. Im März bereits verlangte sie, die Hochstufung der AfD durch den ihr unterstellten Verfassungsschutz müsse Konsequenzen haben. Am 28. April verabschiedete Rot-Grün die Ausweitung der verfassungstreue Prüfung für Kandidaten kommunaler Spitzenämter. Berens erklärte das Verfahren zum Baustein einer wehrhaften Demokratie und jetzt verschwinden die ersten Bewerber aus demokratischen Wettbewerb. Der Mechanismus ist zutiefst antidemokratisch. Meldet ein Wahlausschuss Zweifel an, kann das Innenministerium den Verfassungsschutz einschalten und der untersteht Bärens. Das Ministerium erreicht sein Votum anschließend an den Wahlausschuss zurück, in dem Vertreter konkurrierender Parteien sitzen. Der Staat also liefert Ihnen die Grundlage, einen politischen Gegner gar nicht erst zur Wahl zuzulassen. Bei Martin Sichert genügte zunächst seine Mitgliedschaft in der AfD, um die Prüfung auszulösen. Der Kreiswahrleiter schrieb ausdrücklich, weitere Anhaltspunkte hätten nicht vorgelegen. Das Ministerium von Berenz sammelte daraufhin Äußerungen des Bundestagsabgeordneten und erklärte sie zum Beleg mangelnder Verfassungstreue. Strafbare Handlungen konnten zwar nicht vorgelegt, wie denn auch, eine konkrete Gefahr für die Amtsführung als Landrat wurde ebenfalls nicht benannt. Dennoch strich der Wahlausschuss sichert mit fünf zu einer Stimme vom Stimmzettel. Klaus Rüdiger Main nennt bei Tichis Einblick das Vorgehen einen Putsch gegen die Demokratie in Niedersachsen. Weil ein AfD Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht Beweise und ein rechtsstaatliches Verfahren verlangen würde, versuche Rotgrün nun die Partei auf kommunaler Ebene Kandidat für Kandidat auszuschalten. Der frühere Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenman erklärte 2023 öffentlich, Zitat, nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken. Zitat Ende. Daniel Gräber fordert bei Apollo News politische Konsequenzen für Daniela Berens. Die Innenministerin trage die Verantwortung für ein System, mit dem AfD Kandidaten von kommunalen Spitzenämtern ferhalten werden sollten. Diesen Angriff auf die Demokratie dürfe man nicht folgenlos hinnehmen. Gräber verlangt zunächst, die erst im Frühjahr geschaffene gesetzliche Grundlage schnellstmöglich wieder abzuschaffen. Der Missbrauch des Verfahrens sei bereits offenkundig. Die Kritik reicht aber inzwischen bis weit ins linke Lager. Die junge Welt warnt unter der Überschrift Ausschluss per Ausschuss vor dem Instrument, das Bärens geschaffen hat. Zitat: "Bisher trifft es nur Politiker der AfD, aber auch linke Kandidaten könnte es perspektivisch erwischen. Die junge Welt erinnert daran, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch linke Organisationen beobachtet. Wer heute den Ausschluss von AfD Bewerbern hinnimmt, legitimiert damit ein Verfahren, das morgen gegen jede politisch missliebige Opposition eingesetzt werden kann. Michael Ermoser ist Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht und zugelassen in Deutschland und in der Schweiz. Er betreibt Kanzleien in Zürich, Karlsruhe und Lindau am Bodensee und er meldet sich immer häufiger zu Wort, um auf Tendenzen aufmerksam zu machen, die die Demokratie gefährden. Der Kpunkt ist immer, ob der Bewerber Gewehr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. So ist es in diesen kommunalen Wahlbeamten Gesetzen verankert. Und das war tatsächlich schon immer ein Prüfstein, den hat man nur nie gemerkt. Also, ich selbst habe auch einige Male für kommunale Äter kandidiert. Ähm, ich musste da nur den Zettel abgeben für die Wählbarkeit. Äh und dann hat dieser Wahlerschuss formal geprüft, ob die Nominierung korrekt war und dann lief das. Ähm, also von einer Verfassungstreue Prüfung hatte ich nie etwas mitbekommen. Ähm, im Fall von Martin Sichert, der jetzt ganz aktuell ist, ähm gibt es eine Besonderheit. in Niedersachsen hat nämlich tatsächlich das niedersächsische Kommunalwahlgesetz im Frühjahr 2026 ergänzt um einen Paragraphen 45 klein D, der jetzt dem ähm Wahlausschuss die Möglichkeit gibt, erstmal die Kommunalauf zu fragen, ist denn der Bewerber unbedenklich und die Kommunalaufsicht dann standardmäßig und das ist neu, den Verfassungsschutz um eine Einschätzung bitten darf. Und so war es jetzt in dem Fall. Da kam vom Verfassungsschutz dann eine Einschätzung betreffend den Bundesatzabordneten und potenziellen Landratskandidaten Martin Sichert zurück. Ja, und da stehen dann unter anderem seine AfD Mitgliedschaft als Malos drauf, was ich sehr bedenklich finde. Das ist ja nicht der erste Fall. Wir haben das bei dem Kandidaten äh Joachim Paul erlebt von der AfD, der sich als Oberbürgermeisterkandidat in Ludwigshafen bewerben wollte und dort ist er ja auch hinausgekickt worden. Steckt da jetzt langsam ein System dahinter? Ich glaube schon und ich befürchte, dass da ein System dahinter steckt. Ähm es ist nichts dagegen zu sagen, dass man potenzielle Bewerber auf jeder Verfassungstreue überprüft. Das ist völlig in Ordnung. Im Fall von Jochim Paul kommt erschwerend hinzu, dass er Schulleiter war und damit verbeamtet. Das heißt, als Beamter hat er bereits diese verfassungstreue Prüfung über sich ergehen lassen, die augenscheinlich beanstandungsfrei verlaufen ist. Das heißt, alles was danach zwischen der Verbeamtung äh eingetreten ist, [räuspern] bis hin zum Aufstellen zu einer Wahl, Fall Oberbürgermeister, im einen Fall oder im anderen Fall Landrat, müssten ja ganz gewichtige äh Aspekte hinzugekommen sein, die ernstliche Zweifel an der Verfassungstreue begründen und das, was man bisher hört, ebenfalls im Fall von Herrn Paul auf der einen Seite und Herrn sicher auf der anderen Seite, Das ist zumindest höchst diskutabel. Ich will nur ein Beispiel herausgreifen neben der AfD Mitgliedschaft. Da muss man aus meiner Sicht betonen, dass das Verwerfungsrivileg immer noch beim Bundesverfassungsgericht liegt und solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, ist sie als legal zu betrachten. Ist sie also auch berechtigt und auch verpflichtet Wahlvorschläge einzureichen. Also die Afgelchaft an sich reicht hinten und vorne nicht. Ähm, selbst wenn wie im Fall von Martin sichert der niedersächsische Landesverband vom dortigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtssysteme Bestrebung eingestuft würde, es handelt sich ja nur um eine behördliche Einstufung, nicht um ein gerichtliches Urteil. Ähm, aber es gibt so einzelne Aspekte, wie Martin Sicherheit sprach sich aus dafür, dass von den Rathäusern nur Deutschlandfahnen hängen sollen und keine Regenbogenfahnen. Na ja, das kann man meines Erachtens gut vertreten. Ob der äh wenig sublime Vergleich mit der Hakenkreuzfahne angemessen war, darüber ließ es sich vortrefflich streiten. Äh, der Begriff Kartellparteien, was ist davon zu halten? Äh ja, wir haben aktuell eine Gemengelage in Deutschland alle gegen einen. Wir haben die große Koalition, unsere Demokratie gegen die AfD. Aus meiner Sicht ist der Briefkartellparteien eine politische Zusätzung. Also, wenn Sie in die Begründung gehen, dann wird die Begründung ziemlich dünn. Aufmerksam machen lässt ja der niedersächsische Verfassungsschutz, von dem es ja auch eine einen Tweet gibt auf X. Auch wir sind Antifah selbstverständlich, steht dort geschrieben. Das ist ja auch etwas ungewöhnlich. Wie unpartei ist denn dieser Verfassungsschutz? Und was sagt denn eine solche Bewertung des Verfassungsschutzes dann über einen Kandidaten aus? Also, ich sag mal, man muss in der öffentlichen Diskussion streng trennen. Das wird zu wenig getrennt. Der Land des Verfassungsschutz ist in den nachgehörd Behörde und angeschlossen an das jeweilige Innenministerium. Also, es handelt sich um eine Behörde, die einer politischen Weisung untersteht. Ähm, das Urteil oder die Einschätzung einer solchen eines solchen Landesamtes ist stets justiziabel. Man muss stets dort in die Grundlagen geben, man muss sich diese Bescheide, diese Bestandserhebungen sehr kritisch ansehen, denn in einigen Fällen handelt es sich um ein Sammelsurium von Offensichtlichkeiten, die aus meiner Sicht keineswegs dazutaugen, äh einem Bewerber verfassungshaltliche Gesinnung anzudichten. Ähm und jetzt möchte ich noch einen Schlenker machen zum Fall von Martin Sicher. Martin Sichert ist Bundestagsgeordnet seit 2017. Und wenn letztlich nur eine Handvoll Äußerungen diesen Wahlausschuss ausgereicht haben äh gegenüber von Hunderten, wahrscheinlich tausenden von Reden, die er gehalten hat, dann halte ich die tatsächliche Grundlage, ihn von der Wahl auszuschließen für offensichtlich nicht gegeben. Weisungsgebunden ist der Verfassungsschutz, sagen Sie, die Innenministerin in Niedersachsen ist Daniela Berens eine SPD Frau. Da liegt doch der Verdacht nah, dass sich SPD, CDU und die anderen Parteien unliebsame, aber immer stärker werdende Konkurrenz vom Leib halten wollen. Ich als Bayer dazu sage, das liegt nahe. Wir haben natürlich keinen Beweis dafür. Ich habe ein ungutes Bauchgefühl, das ist natürlich etwas sehr subjektives, aber aus einer Jahrzehntelangen Tätigkeiten, Recht und Justiz begründbar, dass das eine Umform des Rechts stattfindet. Früher war das Recht äh primär dazu da, Minderheitenrechte hochzuhalten, egal ob es im Bundestag war oder im Landtag oder jetzt eben die freie Wahl, eben auch die freie Auswahl. Der Wähler soll entscheiden, das Wählervotum soll entscheiden, ob ein Martin sichert Landrat wird und nicht ein Wahlausschuss. Und diese Koalition unter dem Label unsere Demokratie geht jetzt dazu über das Recht, das früher der Verteidigung diente, dazu zu verwenden als Sperspitze gegen die unübsame politische Gegenpartei. Dieser Eindruck, der entsteht tatsächlich auch bei mir. Es ist kein Zufall, dass die UN Sonderberichterstattung für das Recht auf Meinungsfreiheit Irin Kahn, scharfe Kritik am Umgang deutscher Behörden mit politischen Meinungsäußerungen übt. Nach einem Deutschlandbesuch im Frühjahr 2026 legte sie jetzt dem UNchenrechtsrat ihren Bericht vor. Besonders scharf kritisiert sie dabei das Bundesamt für Verfassungsschutz. Kahn beanstandet, dass der vom Verfassungsschutz verwendete Begriff Extremismus keine klare rechtliche Definition besitze, obwohl er Grundlage weitreichender Einstufungen sei. Diese könnten für Personen, Parteien oder Medien tiefgreifende Auswirkungen haben. Häufig würden Äußerungen bewertet, die weder gewalttätig noch strafbar sein, aber politischen Positionen der Regierung widersprechen könnten. Dadurch sei das Risiko einer voreingenommenen Bewertung hoch. Als Beispiele nennt der Bericht die Einstufung der AfD sowie den Umgang mit dem Magazin kompakt. Waage und übermäßig breite Kriterien könnten die Meinungsfreiheit einschränken. Der Mangel an Klarheit sei mit internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar. Kahn fordert deshalb neue eindeutige Leitlinien für die Nachrichtendienste. Gewaltfreie politische Ansichten dürften nicht fälschlich als extremistisch eingestuft und zum Anlass für Überwachung genommen werden. Zwar verfüge Deutschland über starke Grundrechte eine unabhängige Justiz und vielfältige Medien. Pauschale Verbote, Strafverfolgung und Überwachung könnten jedoch abschreckend wirken und den demokratischen Debattenraum verengen, kritisiert die UN Sonderberichterstattung für das Recht auf Meinungsfreiheit Deutschland scharf. Kein Wunder ist es auch, dass Deutschland im neuen Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission erneut unter Druck gerät, wie wir in dieser Woche berichteten. Der in der vergangenen Woche veröffentlichte Bericht bescheinigt der Bundesregierung bei Pressefreiheit, Informationsrechten und Korruptionsbekämpfung kaum Fortschritte. Ein gesetzlicher Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden fehlt weiterhin. Die EU hatte bereits 2025 verlangt, das deutsche Informationsrecht europäischen Standards anzupassen. Sollte das geplante neue Gesetz den Zugang sogar erschweren, wäre das ein Rückschritt, so die Kommission. Kritisch bewertet sie außerdem Angriffe und Drohungen gegen Journalisten, insbesondere bei Demonstrationen sowie unzureichende Ermittlungen. Auch der Schutz journalistischer Quellen sei gefährdet, wenn Strafverfolger zu weit auf elektronische Kommunikationsdaten zugreifen könnten. Zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft verzeichnet die EU ebenfalls keinerlei Fortschritt. Deutschland kritisiert zwar andere Mitgliedstaaten regelmäßig wegen rechtsstaatlicher Defizite, lässt aber zentrale eigene Reformen seit Jahren liegen. Größer kann eine Klatsche der EU gegenüber fehlender Rechtsstaatlichkeit in Deutschland kaum sein. Bleibt am Schluss noch das, was der auf der Plattform X aktive Argonerd kommentiert. Zitat: "Die Vorgänge in Niedersachsen erwecken Zweifel an der Verfassungstreue der rotgrünen Landesregierung. Und damit bedanken wir uns fürs Zuhören. Schön wäre es, wenn Sie uns weiterempfehlen. Weitere aktuelle Nachrichten lesen Sie regelmäßig auf der Webseite tichisinblick.de de und wir hören uns morgen wieder, wenn Sie mögen.


📊 Link-Infos

URL https://www.youtube.com/watch?v=S9uqnN8DNVE
Titel Wenn Wahlverlierer ihre Gegner vom Wahlzettel streichen – TE Wecker am 25 07 2026
Kategorien BulkNews, Tichys Einblick
Hinzugefügt 2026-07-25 09:26:53
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