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DEUTSCHLAND: Leihmutterverbot verstößt gegen Grundrechte! Brosius-Gersdorf äußert sich zu Spahn-Fall

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DEUTSCHLAND: Leihmutterverbot verstößt gegen Grundrechte! Brosius-Gersdorf äußert sich zu Spahn-Fall

Kanal-Aufrufe 0 🔗 https://www.youtube.com/watch?v=46LIJLzZqPA 🤖 Zusammenfassung Im Interview verteidigt Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gerstorf (Universität Potsdam) ihre Kritik am deutschen Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende. Sie bezeichnet es als schlecht begründeten Grundrechtseingriff in die reproduktive Freiheit, zumal Samenspende erlaubt sei. Eine informierte, autonome Entscheidung müsse der Staat respektieren; Schutz „vor sich selbst“ sei paternalistisch. Zugleich…

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DEUTSCHLAND: Leihmutterverbot verstößt gegen Grundrechte! Brosius-Gersdorf äußert sich zu Spahn-Fall

🔗 https://www.youtube.com/watch?v=46LIJLzZqPA

🤖 Zusammenfassung

Im Interview verteidigt Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gerstorf (Universität Potsdam) ihre Kritik am deutschen Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende. Sie bezeichnet es als schlecht begründeten Grundrechtseingriff in die reproduktive Freiheit, zumal Samenspende erlaubt sei. Eine informierte, autonome Entscheidung müsse der Staat respektieren; Schutz „vor sich selbst“ sei paternalistisch. Zugleich fordert sie umfassende gesetzliche Schutzvorkehrungen gegen Zwang, wirtschaftliche Ausbeutung und Missbrauch. Altruistische Modelle mit Aufwandsentschädigung seien prüfenswert, birgten aber die Gefahr unterschwelliger Bezahlung. Studien belegen demnach eine normale kindliche Entwicklung; das Abstammungsrecht müsse durch Register gewährleistet werden. Auf den Twitter-Angriff von Armin Laschet reagiert sie sachlich und wirbt für eine juristisch fundierte gesellschaftliche Debatte.

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📜 Transkript

Wir wollen das Thema vertiefen. Bei uns im Studio ist die Rechtswissenschaftlerin Professor Dr. Frauke Brosius Gerstdorf von der Universität Podstam. Schön, dass Sie heute hier sind. Guten Abend. Guten Abend. Sie haben in einem Interview das geltende Leimutterverbot als so wörtlich paternalistisch und unvereinbar mit dem Menschenbild des Grundgesetzes bezeichnet. Warum? Wie haben Sie das gemeint? Also das geltende Verbot der Leimutterschaft, das wir haben in Deutschland und übrigens auch der Eizellspende, während die Samenspende ja seit langem erlaubt ist, das ist einfach ein Grundrechtseingriff. Das greift ein in die Freiheit der Menschen, der Paare, die aus sozialen oder medizinischen Gründen auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellpende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen. So und so ein Grundrechtseingriff, der muss nach unserer Verfassung, unserem Grundgesetz gerechtfertigt sein. Das heißt, der Staat, der Gesetzgeber braucht gute Gründe, um das Verbot der Leihmutterschaft zu rechtfertigen. Und diese guten Gründe sehe ich nicht so wirklich. Ähm, ich denke, er kann es nicht das geltende Verbot der Leihmutterschaft rechtfertigen mit dem Schutz der Leihmutter, wenn sie die Entscheidung freiwillig, autonom und selbstbestimmt trifft. Das ist das Entscheidende. Ja, sie muss sie informiert treffen. Sie muss informiert sein über die medizinischen Risikenbelastung und wenn sie dann aber autonom entscheidet, sie möchte diesen Schritt gehen, dann darf der Staat ihr das meines Erachtens nicht verbieten. Denn sowas wie ein Schutz vor sich selbst, das ist unserem Grundgesetz fremd. Wenn der Staat das macht, dann bevormundet er Frauen und das ist das, was ich mit paternalistisch gemeint habe. Sie meinen, Aufklärung würde reichen und gab's ja unter der Ampelregierung auch schon mal eine Kommission, die sich intensiv mit dem Thema auch beschäftigt hat und da wurde auch davor gewarnt, dass das schon auch Tür und Tor öffnet, selbst wenn man es altruistisch macht für Missbrauch. Auch wenn wir auch in die USA schauen, da gibt's ja teilweise schon regelrechte Knebelverträge. Die Frauen können dazu Abtreibung und ähnlichem auch gezwungen werden. Ist das nichts, wo sie sagen, das Recht der Frau über ihren eigenen Körper, da haben wir dann schon ein Interessenskonflikt. Natürlich reicht Aufklärung nicht aus. Der Staat muss, wenn er die Leihmutter schafft und auch die Eizerspende legalisiert in Deutschland, muss er sehr umfangreiche gesetzliche Vorkehrungen treffen, um Frauen ähm vor Zwang, vor Druck auch vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Das ist ganz ganz wichtig. Wenn Frauen nur aus wirtschaftlicher Not heraus diesen Schritt gehen, dann ist das auch keine freiwillige Entscheidung mehr. Der Kommissionsbericht, den Sie angesprochen haben, der ist unglaublich lesenswert. Da haben die Kolleginnen und Kollegen großartige Arbeit geleistet. die machen Vorschläge, wie der Gesetzgeber eine altruistische Leimutterschaft, nur damit haben sie sich beschäftigt, ähm sollten sie sich beschäftigen, ähm äh Regeln könnte. Sie melden aber auch leichte Zweifel an und ich finde auch das ist eine Debatte, die wir jetzt führen sollten. Insofern finde ich das prima, was für eine Debatte hier gerade in Deutschland entstanden ist über das Thema Leimutterschaft und Alzellspende. auch eigentlich altruistische Leimutterschaft, die dann ja nur mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung für Frauen einhergeht, eigentlich das Richtige ist, weil letztlich sind natürlich die Frauen, die dann die größten Belastungen tragen, werden möglicherweise nur für ihre finanziellen Aufwendungen entschädigt, während andere Kliniken, Vermittlungsagenturen dann mehr Geld daran verdienen. Also auch die Diskussion müsste dann geführt werden, nur eine angemessene Aufwandsentschädigung oder eine echte Bezahlung. Mm. Aber da ist ja eben dem Missbrauch dann möglicherweise wieder Tür und Tor geöffnet, auch wenn man da drüber spricht. Man kann es ja letztenendes dann vielleicht auch gar nicht äh unterbinden im Einzelfall, wo man ja auch nie weiß, ob vielleicht dann unter der Hand dann doch irgendwie Geld geschoben wird, damit die Frau das dann macht. Aber ich würde noch auf einen anderen Punkt kommen wollen. Was ist denn mit den Rechten des Kindes, das aus einer solchen Befruchtung hervorgeht? Äh, wenn wir jetzt den Fall von Herrn Jens Sparn nehmen, da wurde die Mutter aus dem Katalog ausgesucht, eine äh eine Leimutter, die also genetisch überhaupt nicht mit dem Kind äh verwandt ist. Und dieses Kind könnte ja später auch mal in einen Interessenskonflikt kommen, möchte vielleicht wissen, wo komme ich denn her? Diese Möglichkeit, die kann man ja aber durch die Gesetze dann gar nicht beheben. Lassen Sie mich ganz kurz noch mal auf den Punkt zu sprechen kommen, den Sie vorher angesprochen haben, weil der natürlich elementar wichtig ist. Der Gesetzgeber darf die Leimmutterschaft und auch die Eizerspinde nur legalisieren, nur rechtlich erlauben, wenn er für einen wirksamen Schutz des Missbrauchs vor dem, also der Frauen vor Missbrauch ähm Sorge trägt. Aber da gibt es schon Regelungen an anderen Ländern, die man sich mal anschauen könnte, an denen man sich orientieren könnte. Und es ist einfach ganz wichtig, dass man sich jetzt mit diesem Thema beschäftigt. Und ich möchte noch mal festhalten, wenn eine Frau über die Risiken und die Belastung informiert ist, wenn sie das frei von Druck und Zwang macht, wenn es eine selbstbestimmte autonome Entscheidung ist, dann hat der Staat sie zu respektieren. Die Rechte des Kindes ganz wichtig, das sind sozusagen ist sind ist das andere Schutzgut, was wir natürlich unbedingt im Blick haben müssen bei einer Legalisierung von Eizerspende und Leimutterschaft. Aber übrigens genauso bei der Samenspende, die seit Jahrzehnten zulässig ist in Deutschland, die Studien, die mir bekannt sind, die die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin umfassend ausgewertet haben, die sagen, dass sich Leimütterkinder ganz normal entwickeln, körperlich, geistig, seelisch, sozial. Ja, und insofern ist das die Studienlage, auf die der Gesetzgeber auch rezipieren, die der rezipieren muss. Was ganz wichtig ist, ist in Deutschland das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das ist ein Verfassungsrecht, was das Bundesverfassungsrechtgericht schon vor vielen Jahren äh entwickelt und betont hat. Das ist ganz wichtig. Das heißt, so ein Kind, das aus einer Eizellspende oder einer Leimmutterschaft hervorgeht, bei dem es zu einer gespaltenen Mutterschaft kommt, das muss mindestens mit der Volljährigkeit das Recht haben, die Identität der Leimutter, der Eizerspenderin zu erfahren. Aber ganz ehrlich, das ist bei einer Samenspende auch so. Da kann man sich am Samenspenderegister orientieren und ein Alzellspenderegister oder ein Leimutterschaftsregister aufsetzen. Nun haben Sie gesagt, gut, dass die Debatte in Deutschland mal sachlich losgeht, aber mit der Sachlichkeit ist es teilweise auch schwierig. Es gibt ja große Vorbehalte auch rund um das Thema Leimunterschaft. Ähm, ich habe im Vorbereitung auf das Gespräch bin ich über ein Tweet gestoppert von Armin Lasche, CDU-Pitiker, der da geschrieben hat, sich auf ihr Interview in der Zeit bezogen hat und meinte etwas plumperes als diese Antwort von Frau Bosius Gerstoff habe ich noch nicht gelesen. Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht. Wenn Sie sowas hören und lesen, was fällt Ihnen dazu noch ein? Ja, ich hoffe nicht, dass es allgemein so der Politikstil ist, den wir da momentan sehen. Mein Stil ist es nicht. Ich bin Juristin, ich beschäftige mich rechtlichen Argumenten und ich würde dringend dazu auffordern, dass wir diese Debatte sachlich juristisch führen, dass wir eine breite gesellschaftliche politische Debatte anstoßen. So emotionale Wortbeiträge finde ich bringen uns da jetzt nicht so ganz groß weiter. Frau Brosius Gerstoor, vielen Dank für das Gespräch. Danke, dass Sie heute hier waren. Ich danke Ihnen. Danke Ihnen.


📊 Link-Infos

URL https://www.youtube.com/watch?v=46LIJLzZqPA
Titel DEUTSCHLAND: Leihmutterverbot verstößt gegen Grundrechte! Brosius-Gersdorf äußert sich zu Spahn-Fall
Kategorien Zeitung, BulkNews
Hinzugefügt 2026-07-21 22:12:04
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