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84. Sitzung vom 12.06.2026. TOP 35: Psychosoziale Prozessbegleitung

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84. Sitzung vom 12.06.2026. TOP 35: Psychosoziale Prozessbegleitung

Der Bundestag beriet in erster Lesung den Regierungsentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Die Bundesregierung will den Anspruch auf kostenfreie Begleitung und anwaltlichen Beistand auf schwere häusliche Gewalt, Körperverletzung und Stalking ausdehnen. Zudem sollen Antrags- und Nachweispflichten für Betroffene entfallen, die Information früher erfolgen und die seit Jahren eingefrorenen…

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Deutscher Bundestag

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🤖 Zusammenfassung

Der Bundestag debattierte in erster Lesung den Regierungsentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Die Bundesregierung will den Anspruch auf kostenfreie Begleitung und anwaltlichen Beistand auf schwere häusliche Gewalt, Körperverletzung und Stalking ausdehnen, Antrags- und Nachweispflichten für Betroffene abschaffen, frühzeitig informieren und die seit Jahren eingefrorenen Vergütungen erhöhen. Befürworter betonen, dass stabilisierte Opfer besser aussagen und so die Wahrheitsfindung unterstützen. Die AfD lehnt das Vorhaben als ideologisches Ablenkungsmanöver ab und kritisiert die Aufnahme von Volksverhetzung und Beleidigung in den Nebenklagekatalog, während Kinder sexuellen Missbrauchs ihrer Ansicht nach unberücksichtigt blieben. CDU/CSU stimmen dem Grundanliegen größtenteils zu. Grüne und Linke begrüßen die Richtung, fordern aber weniger Hürden, breitere Opfergruppen, verpflichtende Richterfortbildung und leistungsgerechte Bezahlung der Begleiter.

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📜 Transkript

insbesondere schwerer Gewalt und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung. Für die Aussprache wurde 30 Minuten vereinbart und die Debatte eröffnet für die Bundesregierung Frank Schwabe, parlamentarischer Staatssekretäre bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. [applaus] Sehr geehrter, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, häusliche Gewalt ist und bleibt trauriger Alltag in Deutschland. Die Opferzahlen steigen. Wir hatten im letzten Jahr 270.000 bekannte Fälle. Das ist noch mal ein Anstieg von 5% gegenüber dem Vorjahr und wir alle wissen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist. Das bedeutet, alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt und zwar ganz überwiegend Frauen. Für uns als Bundesregierung, ich darf das vielleicht sagen, für meine Ministerin Stefanie Hubich, die bei der Justizministerkonferenz äh ist, deswegen darf ich hier reden, ist das Thema der Bekämpfung häuslicher Gewalt und an effektiver Gewalt und Opferschutz daher ein Thema, ein Politikfeld mit höchster Priorität. Die Opfer dieser Dedikte sind oft traumatisiert. Deshalb brauchen sie unseren Schutz vor den Belastungen, die das Strafverfahren leider mit sich bringen kann. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich dabei besonders bewährt. Als professionelle und nichtrechtliche Betreuung und Unterstützung der Opfer trägt sie dazu bei, Ängste zu reduzieren und Opfer zu stabilisieren, damit diese auch psychisch in der Lage sind, eine Aussage zu machen. Das sind wichtige Aufgaben im Strafverfahren, die anwaltliche Beistände allein eben nicht leisten können. Die Prozessbegleitung ist also nicht nur ein wirkungsvolles Instrument für mehr Opferschutz, sondern auch im Interesse der Wahrheitsfindung für die Gerichte. Es gibt bereits entsprechende Angebote. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir aber die bestehenden Regelungen fortentwickeln und damit das Angebot ausweiten und damit es besser angenommen werden kann. Wir wollen das tun durch erstens eine Erweiterung des Anspruchs auf Prozessbegleitung auf Fälle gravierender häuslicher Gewalt. Diese Erweiterung umfasst auch den Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand. Wir wollen das zweitens tun durch die Erleichterung des Zugangs zur Prozessbegleitung, damit möglichst viele Betroffene eine Begleitung auch wirklich erhalten können. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen keinen Antrag mehr stellen müssen. Erwachsene sollen nicht mehr ihre besondere Schutzbedürftigkeit darlegen müssen. Ein solcher Nachweis ist eine erhebliche Belastung für die betroffenen Personen. Und drittens wollen wir, dass die Praxis der Prozessbegleitung verbessert wird. Begleiterinnen und Begleiter sollen über Gerichtsterbine direkt selbst informiert werden und diese seit 2017 nicht erhöhten Vergütungssätze müssen dringend erhöht werden, damit die Tätigkeit auskümmlich bleibt. Ich bitte Sie alle bei einem Thema, was uns wahrscheinlich alle doch gemeinsam sehr umtreibt, um Unterstützung ähm dieses Entwurfes und dafür, dass wir gemeinsam ein starken ein starkes Zeichen für den Opferschutz, insbesondere für den Schutz betroffener Frauen setzen. Vielen herzlichen Dank. [applaus] Für die AfD Fraktion erteile ich Knutmeier Soltau das Wort. [applaus] Danke. WoBese, meine Damen und Herren, die Bundesregierung verkauft uns hier ein Gesetz, das angeblich verletzte stärken soll. Tatsächlich stärkt es aber vor allem die eigene Agenda und schwächt sogar den Rechtsstaat. Dieser Gesetzentwurf ist kein Opferschutz. ist. Er ist ein politisches Ablenkungsmanöver, ein politisches Stimmenfangmanöver. Denn was was hier passiert ist durchschaubar. Man versucht Meinungsdelikte wie Volksverhetung und verhetzende Beleidigung in die Neben in den Nebenklagekatalog zu pressen, als wären sie auf einer Stufe mit schwerster Gewalt. Allerdings fehlen Delikte wie etwa Paragraph 176 STGB der Missbrauch von Kindern nach wie vor. Die Opfer dieser Taten haben kein Recht auf Beistand durch einen Anwalt. Sie haben nicht einmal ein Recht auf Akteninsicht. Aber die Paragraphen 130 und 185 haben nach ihrer Fon offenbar einen höheren Schutzgehalt. Schämen Sie sich. Damit wird der Strafprozess zum politischen Werkzeug der Gerichtssal zur Bühne für Aktivisten und der Rechtsstaat zum Spielball ideologischer Interessen. Wer das nicht erkennt, der will es nicht sehen. Und während man hier versucht, Worte zu Straftaten mit Gewalt Gewaltcharakter aufzublasen, arbeitet der Entwurf gleichzeitig mit einer ganzen Nebelwand aus unbestimmten Begriffen. Erhebliche seelische Folgen, existentielle Abhängigkeiten innerhalb der Familie. Das ist keine Gesetzgebung, das ist sprachliche Watte. Und es führt genau zu dem, was Opfer am meisten schadet. Verzögerung, Unsicherheit, endlose Prüfungen. Wer echte Opfer schützen will, schafft Klarheit, nicht wirw. Und dann kommt der Punkt, den die Bundesregierung am liebsten unter den Teppich kehren würde. Ein erheblicher Teil der schweren häuslichen Gewalt, der Zwangsheiraten, der Genitalversümmelung in Deutschland hat seine Wurzeln in importierten, männaderdomierten Gewaltstrukturen. Das ist die Realität. Aber statt diese Realität endlich anzuerkennen, statt konsequent abzuschieben, statt klare Grenzen zu setzen, wird hier ein Gesetz präsentiert, das Symptome verwaltet und sich selbst dafür feiert. Währenddessen echt die Justiz unter Personalmangel. Verfahren dauern Jahre, Opfer warten ewig auf Gerechtigkeit. Und die Bundesregierung meint ernsthaft, das Problem ließe sich durch Nebenstrukturen lösen. Nein, der beste Opferschutz ist ein schneller Prozess. Der beste Opferschutz sind Richter und Staatsanwälte, die nicht am Limit arbeiten müssen. Der beste Opferschutz ist ein Staat, der Täter konsequent verfolgt und nicht in Bürokratie erstickt. Als wäre das nicht alles genug, kostet dieser Entwurf auch noch bis zu 8,6 Millionen Euro jährlich. Geld, das Länder zahlen sollen, während Polizei und Justiz seit Jahren kaputt gespart werden. Dieser Gesetzentwurft wirkt nicht. Er heilt nichts, er schützt niemanden. Er verwässert den Opferschutz. Er schwächt den Rechtsstaat. Er belastet den Steuerzahler und er verschleiert die Warnursachen der Gewalt. Dafür lässt er dafür lässt er aber Kinder und damit sind Kinder unter 14 Jahre gemeint, denen sexuelle Gewalt aufgezwungen worden ist, die sie ihr Leben lang mit sich herumtragen müssen, nach wie vor schutzlos. Allein mit dem Verfahren, in dem sie nur Zeuge sein können, allein mit den Folgen, wie lange das auch dauern mag, meist oft ein Leben lang, weil man ihnen die Freiheit und den Willen, selbstsexueller Erfahrung machen zu können und vor allen Dingen machen zu wollen, für immer genommen hat. Dieser Gesetzentwurf geht meilenweit am Ziel vorbei und kann eigentlich nur als peinlicher Versuch gewertet werden, dem linken Mainstream zu gefallen. Sowas, meine Damen und Herren, ist mit uns nicht zu machen. Und daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf, auch wenn da gute Gedanken drin sind, aus voller Überzeugung ab. Ich danke Ihnen. [applaus] Für die CDU CSUfraktion darf ich Christian Moser das Wort erteilen. [applaus] Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollegen, ich habe vorher schon ein schönes Wochenende gewünscht, aber ich bin immer noch da. Ähm, zunächst vorab äh Herr Kollege Meer Soltau, das war jetzt ziemlich verstörend, weil sie haben jetzt dem Opferschutz jegliche Legitimität abgesprochen. Ich möchte noch mal dran erinnern, warum wir diesen Gesetzentwurf machen. Diesen Gesetzentwurf machen wir, weil auch Opferschutzorganisation wie der Weiße Ring seit Jahren diese psychosoziale Prozessbegleitung äh fordern. und wir machen ihn vor allem auch, weil die Länder und zwar alle Länder die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung hier im in der Strafprozessordnung fordern und nicht wegen irgendeines linken Mainstreams. Also es war ziemlich verstörend und wahrscheinlich war die Rede auch für Social Media und nicht für die ernsthafte Debatte bestimmt. [applaus] Wenn wir über Strafverfahren sprechen, sprechen wir ganz oft über die Täter. Wir sprechen über ihre Taten, ihre Schuld und die angemessene Strafe. Das ist wichtig. Aber worüber wir viel zu wenig sprechen, sind die Folgen sind die Menschen, die die Folgen dieser Taten erleiden müssen. Oft ein Leben lang, die Opfer. Für viele Betroffene endet das Leid nicht mit der Tat. Das Strafverfahren selbst kennt ähm selbst kann eine enorme Belastung sein. Und wer als Opfer schwerer Gewalt sexueller Übergriffe oder häuslicher Gewalt aussagen muss, wird häufig erneut mit traumatischen Erlebnissen konfrontiert. Die Angst vor der Aussage, die Begegnung mit dem Täter oder die Unsicherheit vor Gericht können zu einer zusätzlichen Belastung werden. Deswegen muss ein moderner Rechtsstaat immer auch für Opferschutz sein und den Opferschutz konsequent denken. Genau hier setzt die psychosoziale Prozessbegleitung an. Sie bietet Betroffenen eine professionelle, kostenfreie und nichtrechtliche Beratung vorwährend und nach der Hauptverhandlung. Sie hilft Ängste abzubauen, Orientierung zu geben und den Betroffenen die Teilnahme am Verfahren zu erleichtern. Wer einmal Opfer vertreten hat als Anwalt, weiß, was diese durchmachen und weiß, dass der Staat hier noch mehr tun muss. Das sind wir den Opfern solcher Straftaten schuldig. [applaus] Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir für sorgen wir dafür, dass Opferhäuslicher gewaltig besser unterstützt werden. Wir möglichen Gerichten insbesonderen Münderjährigen oder Menschen, die ihre Interessen nicht ausreichend waren selbst wahrnehmen können, auch ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite zu stellen. Gleichzeitig achten wir selbstverständlich darauf, dass dies nicht gegen den Willen der Betroffenen geschieht. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Betroffene besser über ihre Rechte informiert werden und dass psychosoziale Prozessbegleiter rechtzeitig in das Verfahren eingebunden werden, denn Unterstützung kann nur wirken, wenn dies auch die Betroffenen tatsächlich erreicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Strafverfahren dient der Wahrheitsfindung. Doch ein gerechter Rechtsstaat misst sich nicht nur daran, wie er mit Tätern umgeht, sondern auch daran, wir diejenigen behandelt, die Opfer von Straftaten geworden sind. Ihnen schulden wir Respekt, Ihnen schulden wir Schutz und Unterstützung und mit [applaus] Sie hindern mich am Abschluss meiner Rede und am Wochenende und mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rechte von Verletzten. Das ist gut so. Ich freue mich auf die parlamentarische Verfahr Beratung. Wir schaffen hier was Gutes für die Opfer und wir machen mehr Gerechtigkeit. Danke. [applaus] Da der Abgeordnete Meer Soltau direkt angesprochen worden ist, bittet um eine Kurzintervention, die ich hiermit ermögliche. Sehr geehrter Herr Kollege Moser, herzlichen Dank, Herr Präsident. Das ist auch verstörend für mich, was ich da gelesen habe. Wenn es um Opferschutz geht, haben Sie mich grundsätzlich sicher auf Ihrer Seite, aber doch nicht mit diesen Delikten. Wie möchten Sie Paragraph 130 überhaupt in die Nebenklage einfügen? Wie soll das überhaupt gehen? Das ist rechtlich kaum möglich. Ich bin doch etwas überrascht, dass Sie äh das hier pauschalisieren und mir das absprechen, dass ich für Opferschutz bin. Hören Sie doch zu, was ich Ihnen gesagt habe. Ich habe Ihnen dargelegt, was daran völlig un was man daran gar nicht umsetzen kann und was falsch ist in unseren Augen. Das war's. Danke schön. [applaus] Ich komme hier nicht weg. Offenbar. Ähm Volksverhetzung, sie zwingen uns. Ja. Ja. Volksverhetung wird deshalb diskutiert, weil wir viele Opfer antisemitischer Straftaten haben. Und dieses Zeichen ähm man kann darüber diskutieren, ob man dies noch in den Katalog aufnimmt, aber sie wissen sicherlich auch, dass der 395 Absatz 3 StPO nur eine Fallbeispiele kennt. Letztendlich können alle Straftaten über diese Norm über als Nebenklage ähm genutzt werden und deswegen verstehe ich ihr Argument nicht ganz. Danke. [applaus] Ich darf das Wort erteilen für Bündnis 90 die Grünen Dr. Lena Gumnior. [applaus] Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Demokratinnen und Demokraten, du bist nicht allein. Manchmal reicht dieser Satz schon, um sicherer zu fühlen. Und wer Opfer einer Gewalt wurde, sollte sich Frau Gericht sicher fühlen können. Deswegen freut es mich sehr, dass die Koalition das ebenso sieht und endlich die psychosoziale Prozessbegleitung stärkt. Eine Prozessbegleitung, [applaus] die unterstützt, die berät, die betreut und die senkt die Belastung für die Betroffenen erheblich. Aber leider bekommen auch in diesem Gesetzentwurf noch lange nicht alle Menschen die Unterstützung, die sie am Ende eigentlich brauchen. Ganz Deutsch dran spricht ja seit Wochen über digitale, häusliche und sexualisierte Gewalt und den Druck, den die Betroffenen dadurch erfahren. Aber genau da sollen sie dann im Zweifel alleine durch. Und auch nicht alle Betroffenen vom Menschenhandel sind erfasst. Das ist eine fat Chance. Psychosoziale Prozessbegleitung, keine psychosoziale Prozessbegleitung, kein kostenloser Rechtsbeistand, der für viele Betroffene bei solchen Taten doch entscheidend ist. entscheidend dafür, ob sie überhaupt eine Aussage machen können, ob sie ohne Trauma die Verfahren begleiten können, ob sie am Ende auch gestärkt aus diesen Prozessen herausgehen. Und am Ende profitieren ja nicht nur die Betroffenen, denn sie sind bei entsprechender Begleitung viel eher in der Aussage und auch bereit eine Aussage zu machen. Das da hilft auch die Justiz weiter bei der Wahrheitsbindung im Strafverfahren. Und dafür reicht es dann aber auch nicht aus, in nur engten Fällen die Antragspflichten für Kinder und Jugendliche abzuschaffen. Wir müssen doch insgesamt im gesamten Verfahren die Hü für die Betroffenen abbauen. Wenn die Koalition aber eine Prozessbegleitung bei Körperverletzung und Stalking nur dann ermöglicht, wenn die betroffene erhebliche seelische und körperliche Folgen erlitten haben, dann nimmt sie zumindest bewusst in Kauf, dass besonders resiliente Betroffene im Stich gelassen werden [applaus] oder auch Menschen, bei denen erst der Prozess dramatische Erinnerungen wieder hochholt und die erst infolg dessen körperliche und gesundheitliche Folgen erleiden. Sie fallen aus dem Raster und erhalten keine Unterstützung. Betroffene werden im Antragsverfahren dann auch noch gezwungen, ihre eigene Verletzlichkeit bis ins kleinste Detail zu beweisen, vor fremden Menschen tiefste Einblicke in ihren Teamsleben zu geben ganz allein. Und wenn es schlecht läuft, lehnt das Gericht den Antrag dann auch noch ab. Zu hohe Anforderung, betroffene Person nicht verletzlich genug, zu wenig wissen beim Richter, der die Entscheidung getroffen hat. Denn wer über den Schutz von Betroffenen entscheidet, der muss die Realität häuslicher Gewalt kennen. Das deshalb sind verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter unvorzichtbar. Sie sind eine Voraussetzung für wirksam Opferschutz und faire Entscheidungen. [applaus] Auch Sie, liebe Koalition, müssen es ja am Ende doch wollen, zusätzliche psychische Belastung und mögliche Retraumatisierung konsequent zu meiden. Und die Menschen, die die Betroffenen in dieser sensiblen Phase begleiten, die müssen am Ende auch davon leben können. Die Vergütungssätze für Prozessbegleiter sind immer noch viel zu niedrig. Nur wenn diese Sätze endlich entschieden angehoben werden und nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlich geleisteter Arbeit vergütet werden, können auch alle Menschen die Unterstützung bekommen, die sie eigentlich benötigen. Du bist nicht allein. Darum geht's bei der Psychosozialen Prozessbegleitung nicht um Bürokratie, nicht um Zuständigkeiten und auch nicht zuallererst um Paragraphen. Es geht um den Moment vor einer Aussage, um die Nacht vor dem Gerichtstermin, um Menschen, die den Mut finden, das Erlebte auszusprechen. Wer den Weg vor Gericht geht, darf nicht das Gefühl haben, ihn allein gehen zu müssen. Diesen Satz, den müssen wir nicht nur sagen, wir müssen ihn auch absichern mit Plan Ansprüchen, mit verlässlicher Unterstützung. Dafür müssen wir den Gesetzentwurf in weiteren Verfahren nachbessern, damit alle Betroffenen vor Gericht sich sicher sein können, du bist nicht allein. [applaus] Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke, Katrin Gebel. [applaus] Vielen Dank, Herr Präsident. Das beste Recht der Welt nutzt uns gar nichts, wenn man keinen Zugang dazu hat. Und wenn gewaltetroffene Frauen ein Strafverfahren nicht alleine durchmachen müssen, dann stärkt das ihren Zugang zum Recht. Alle 4er Minuten kommt es in Deutschland zu Partnerschaftsgewalt von einem Mann gegenüber einer Frau. Während wir darüber reden, werden acht Frauen bedroht, geschlagen, erniedrigt. Psychosoziale Prozessbegleitung kann eine entscheidende Hilfe sein. Sie gibt Halt und stärkt Betroffene in einer Situation, die oft von Unsicherheit, Druck und Angst geprägt ist. Sie macht den Unterschied zwischen bloßem Aushalten und echter Unterstützung. Aber es gibt auch ein paar Probleme, denn die Begleitung bekommen nur die, die Opfer von gravierender häuslicher Gewalt sind. Aber was das so sein soll, das weiß niemand so richtig. Ist ein Schubser gravierend, ist es die Ohrfreige oder muss man erst krankenhausreif geschlagen werden? Häusliche Gewalt ist häusliche Gewalt und da muss man nichts nach Schwere Grad ordnen, da muss man helfen. [applaus] Begleitung beim Prozess ist unglaublich wichtig, aber wenn wir das so lassen, dann müssen Betroffene beweisen, dass die Folgen der Tat erheblich genug sind. Betroffene sollen doch nicht beim Gericht oder bei der Aussage psychisch blank ziehen müssen, damit sie ein Anrecht auf Hilfe bekommen. Stattdessen sollte es ausreichen, dass die Tat erhebliche Folgen haben kann. Dann macht es das für Betroffene einfacher und für die Gerichte auch. Da schlagen wir doch zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir haben hier viel gehört, wie wichtig diese Begleitung ist, aber warum soll sie dann so schlecht bezahlt werden? Die Begleitung wird vor allem von den Menschen gemacht, die eine richtig gute Ausbildung bekommen haben im sozialen oder psychologischen Bereich. Und wer ist das noch mal gleich? Frauen, wir stärken die Selbstbestimmung von Betroffenen, aber auf dem Rücken von überwiegend weiblich geprägter und schlecht bezahlter Arbeit. Und dieser Widerspruch gehört aufgelöst. Frauenberufe sind systematisch schlecht bezahlt und dass der Staat das mitmacht, das ist doch absurd. Wir brauchen keine Einzelmaßnahmen, sondern eine Gesamtstrategie mit spezialisierten Gerichten, mit Risikoanalysen, damit man die Gefährdung richtig einschätzen kann mit Richterin, die wissen, wie die Strategien von Tätern aussehen und die Trennung, die müssen wir doch auch möglich machen. Also Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, denn bis zum Prozess muss es erstmal kommen. Eine Prozessbegleitung hilft, aber eine Strategie, die schützt. Und jetzt wo die Sonne wieder draußen ist, vielleicht ein kleiner Reminder, ihr Rock ist nicht zu kurz, ihr Outfit ist nicht zu schlampig und wenn man das anders sieht, dann ist man vielleicht einfach ein perverser Sack. [applaus] Vielen Dank. Für die SPD Fraktion darf ich Karen Wecke das Wort erteilen. [applaus] Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Demokratinnen und Demokraten, sehr geehrte Damen und Herren, eine Frau hat den Mut aufgebracht, Anzeige zu erstatten gegen den Mann, der ihr Gewalt angetan hat. Vielleicht gegen den Mann, mit dem sie noch zusammenlebt, vielleicht gegen den Mann, von dem sie finanziell abhängig ist. Sie hat Angst und sie weiß nicht was sie erwartet. 19 von 20 Betroffenen häuslicher Gewalt erstatten keine Anzeige. 19 von 20. Das riesige Dunkelfeld ist eine Schande und es zeigt, wer diesen Schritt wagt, darf im Strafverfahren nicht alleine gelassen werden. [applaus] Und genau das ändert dieser Gesetzentwurf. Es ist mehr als ein technisches Update im Strafverfahrensrecht. Es ist ein klares Versprechen. Der Staat steht an eurer Seite auch im Gerichtssaal. Seit 2017 gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung, eine qualifizierte nichtrechtliche Begleitung von Opfern während und nach der Hauptverhandlung. Sie stabilisiert, baut Belastung ab, verhindert sekundäre Viktimisierung, also die zusätzliche Belastung, die ein Opfer durch das Strafverfahren selbst erlebt. Das ist wichtig, das ist richtig, aber die Evaluierung von Bund und Ländern zeigen ein Problem. Das Angebot kommt nicht bei allen an, die es brauchen. Erwachsene, Betroffene mussten bisher ihre besondere Schutzbedürftigkeit eigens darlegen und begründen. Das ist eine Zumutung und diese Hürde schaffen wir jetzt ab. Was konkret passiert, Opfer gravierender häuslicher Gewalt bei Körperverletzung, bei Stalking erhalten erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und zusätzlich auf anwaltliche Nebenklagevertretung. Das ist ein Meilenstein, aber über das Wort gravierend werden wir dann bestimmt noch mal reden müssen. Polizei und Staatsanwaltschaft werden verpflichtet, Betroffene aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen, nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Die Prozessbegleitung wird über Verhandlungstermine und Ausgang des Verfahrens informiert, damit sie ihre Arbeit kontinuierlich wahrnehmen kann, von der ersten Vernehmung bis nach dem Urteil. Und wir sorgen dafür, dass die Fachkräfte, die diese unverzichtbare Arbeit leisten, endlich angemessen vergütet werden. Die Pauschalen steigen deutlich von der Voruntersuchung bis zur Nachbetreuung. Dieser Gesetzentwurf steht im übrigen auch nicht für sich allein. Er ist Teil einer Gesamtstrategie, die wir konsequent vorantreiben. Schutzunterkünfte, Beratungsstellen, Prävention, all das ist notwendig. Aber genauso notwendig ist ein Strafverfahren, das Betroffene nicht ein zweites Mal zum Opfer macht. Kein Opfer soll im Gerichtssaal allein sein. Der Gesetzentwurf setzt zugleich die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um und stärkt Deutschland in seiner Verpflichtung aus der Istanbul Konvention. Wer Gewalt erlebt hat und trotzdem den Schritt geht, Anzeige zu erstatten, der verdient unseren vollen Rückhalt. Keine Behörde, kein Gericht, kein Verfahren darf dafür sorgen, dass dieser Mut sich nicht lohnt. Durch Begleitung, Information und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Das schulden wir diesen Frauen. Die SPD Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich mit, bedankt sich bei der Ministerin, sendet liebe Grüße an die Jumiko und wir freuen uns auf die weiteren konstruktiven parlamentarischen Beratung. [applaus] Tobias Matthias Peterker hält das Wort für die AfD Fraktion. [applaus] Herr Präsident, liebe Bürger, wieder einmal Titel Mimikri bei der Bundesregierung. Opferschutz bei Gewalt und Sexualdelikten. Schön wäre es, wenn hier wirklich Menschen vor Gewalt, Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden würden, wie es ein starker Rechtsstaat auch könnte. Aber nein, hier wird die psychosoziale Prozessbegleitung ausgeweitet. Ist ein heres Ziel. Das stimmt, kann man nicht von der Hand weisen, aber es handelt sich eben nicht um tatsächlich wirkungsvolle, greifbare Verbesserungen für die Situation von Opfern. Sie weiten hier mit erheblichen Kosten die pure Nachsorge aus, wenn die Taten schon geschehen sind. Sie schauen quasi monatelang zu, wie z.B. die Gewaltspirale an Schulen eskaliert, um dann quasi das verprügelte Opfer zum Trost auf einen Eishake einzuladen und mal darüber zu reden. Das ist naiv, das ist eine Verharmlosung der Lage und fällt weit hinter dem zurück, was man wirklich tun könnte, was wirklich helfen würde. Ein Achtung, Sozialpädagoge als Prozessbegleiter ersetzt eben keine konsequente Strafverfolgung und schon gar keine Abschreckung durch die Demonstration eines umfassend effektiven Strafrechtsinstrumentariums. Bei linken Parteien besteht ja sowieso keine Hoffnung mehr, aber es ist einfach traurig, dass auch die ehemals konservative Union inzwischen völlig die Bestrafung im Strafrecht hinten anstellt. Stattdessen nehmen auch Sie es hin, dass Anklagen für gewalttelikte Jahre dauern, ganz fallen gelassen werden, sowie vierte und fünfte Chancen durch Kuschelurteile vergeben werden. Bald nur noch zwei Drittel der Wählerstimmen der AfD. Liebe Union, sie haben sich das wirklich redlich verdient. Aber na ja, wie ist denn die ausgeweitete Nebenklage der Regierung hier zu bewerten? Taugt das vielleicht Pustekuchen. Diese sollen nicht etwa Gewaltopfern im Endeffekt helfen, sondern das Aufspringen auf Volksverhetungsprozesse ermöglichen. Sie erlauben damit jedem, der sich etwa als Minderheit von einem angeklagten Posting angegriffen fühlt, als Nebenkläger im Prozess eines 130 StGB aufzutreten. Die Zulassungsschwelle, die wird dann sowieso gutmenschlich ausgelegt. Das wissen Sie ganz genau, das wollen sie. Eine völlige Vermischung des Schutzgutes liegt hier vor. Die Volksverhetung soll den gesellschaftlichen Frieden bzw. die Völkerverständigung schützen. Sie ist gerade nicht eine Unterart der Beleidigung und sie wollen einfach eine weitere grüne Wiese für linke NGOs im Endeffekt und den dauerempörten Resonanzkammern des Antirassismus zur Verfügung stellen. Ganz nebenbei noch Akteinsicht auf die Privatadressen von Bürgern, die einmal etwas falsches gepostet haben mögen. Überweisen Sie es halt in die Ausschüsse. Sie senken damit das Vertrauen in den Rechtsstadt immer weiter und wundern sich noch, dass die Bürger dann einen rechten Staat einfordern. Vielen Dank. Für die CDUCfraktion darf ich Axel Müller das Wort erteilen. [applaus] Sehr geehrter Präsident, werrte Kolleginen, Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Strafverfahren steht häufig der Angeklagte im Fokus. Das Opfer gerät da schnell mal aus dem Blick, aber nicht nur im Strafverfahren und im Gerichtssal, sondern offenbar auch im Plenarsaal. Seine rechtlichen Belange und seine Sicht werden durch die Nebenklage in den dafür vorgesehenen Fällen gewahrt. Vor allem seiner psychischen Verfassung, seiner Angst vor dem Verfahren oder einer Retraumatisierung und vor dem, was kommt denn danach wird damit aber nicht ausreichend Rechnung getragen. Und deswegen wurde mit dem dritten Opferrechtsreformgesetz bereits 2015 die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt. Sie ist neutral und wird besonderen Opferinteressen gerecht. Seitdem haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene als Opfer von sexual oder gewalttelikten Anspruch auf eine nichtrechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrs. In der Regel übernehmen, das haben wir schon gehört, gut ausgebildet Sozialarbeit und Sozialarbeiterinnen. diese Aufgabe, die psychosoziale Prozessbegleitung ist jedoch nicht nur für das Opfer eine Stütze, denn ein psychisch stabiler und in seiner Aussagetüchtigkeit gestärkter Opferzeuge ist auch für die Sachverhaltsaufklärung ein Gewinn. Das hat der Herr Staatssekretär gesagt. Die Zahnentwicklungen der psychosozialen Prozessbegleitung sind jedoch ausbaufähig. 2021 hat das Bundesjustizministerium in einem Bericht an den nationalen Normenkontrollat festgestellt, dass mit dem Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung so wie es jetzt ausgestattet ist, noch nicht das ganze Potenzial, das in ihm steckt, gehoben wird. Folgende Gründe haben sich herausgestellt. Vielen Opfern fällt nach wie vor die Kenntnis diese Institutionen. Jetzt werden sie frühzeitig darüber belehrt. Der Deliktskalog ist schlichtweg zu eng gefasst. Beispielsweise sind die Fälle häuslicher Gewalt nicht erfasst. Beimjährigen erfolgt trotz unbestrittenen Notwendigkeit die Beiordnung in Fällen aus dem eigenen Umfeld nicht automatisch. Und zur Weilung bekommt die Prozessbegleitung von dem Termin der Hauptverhandlung nichts mit, da sie nicht automatisch wie andere Verfahrensbeteiligte durch das Gericht dazugeladen wird. Und manchmal stellt auch die Sprachbarriere zwischen Opfer und Prozessbegleitung eine Hürde da. Und zu guter Letzt ist es finanziell nicht besonders attraktiv geworden, sich als psychosoziale Prozessbegleitung zu engagieren, zumal die Vergütungen noch aus dem Jahre 2015 starben. Dem allem versucht der vorgelegte Gesetzesentwurf Rechnung zu tragen. Er sieht eine Erweiterung der Delikte um Körperverletzung und Gewalt im sozialen Nahraum auch um Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung vor. Er achtet auch darauf, dass künftig minderjährigen Opfern automatisch eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet wird. Die Prozessbegleitung bekommt künftig eine eigene Terminladung. und die Vergütung wird ebenfalls attraktiver ausgestaltet und es wird die Möglichkeit einer Verdollmetschung geschaffen. Damit folgt der Entwurf beschlüssen der Justizministerkonferenz der Länder. Also die Bezahlung ist wohlgebichert und einer Entschließung des Bundesrates und das ist ein guter Stat das parlamentarische Verfahren. Auf dem Weg bis zur endgültigen Beschlussfassung werden wir uns im zuständigen Rechtsausschuss damit noch einmal vertieft und Berücksichtigung der heute vorgetragenen Kritikpunkte beschäftigen. Ich bedanke mich. [applaus] Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU CSU Johannes Rotenberger. [applaus] Herr Präsident, werrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten heute in der ersten Lesung über den Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz der Stärkung der Rechte von Verletzten, insbesonderer schwerer Gewalt und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung. Eine Straftat ist ein Angriff auf das Opfer und es ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Eine Straftat verletzt den Körper und die Gesundheit eines Menschen und die Wunde ist vielleicht noch gar nicht mal der größte Schmerz, denn verehrte Damen und Herren, die Straftat verläzt auch die Seele eines Menschen. Um den Täter einer gerechten Strafe zuzuführen, muss vielleicht eine lange Strecke auf dem Rechtsweg gegangen werden. Die körperlichen Munden sind womöglich schon längst verheilt. Für das Opfer ist dieser Weg aber trotzdem schmerzhaft mit offenem Ausgang. Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt nicht als Rechtsbeistand, sondern als Begleiter die Opfer vor von schweren Sexual und Gewaltstraftaten und nun neu auch bei häuslicher Gewalt vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie bereitet auf den Ablauf der Verhandlungen vor und steht den Opfern bei der Vernehmungen und bei den Gerichtsterminen zur Seite. Sie erläutert die Verfahrensabläufe und reduziert die psychische Belastung. Sie gibt Sicherheit und sie trägt dazu bei, dass sie offer besser Opfer besser aussagen können und dass sie damit auch bei der Schaffung von Gerechtigkeit beitragen und damit auch den Rechtsstaat stärken. [applaus] Mit diesem Entwurf erhöhen wir die Vergütung der psychosozialen Prozessbegleitung. Wir erweitern den Kreis der Berechtigten und erleichtern die Verfahren. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf helfen wir den Menschen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, besonders Kindern und Jugendlichen. Wir zeigen, dass die Opfer dieser schweren Taten nicht alleine sind. Wir zeigen Solidarität, wir stärken die Opfer und damit stärken wir auch die Justiz und den Rechtsstaat. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. [applaus] Damit darf ich die Aussprache beenden. Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfes auf der Drucksache an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge? Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich rufe auf den Zusatzpunkt aktuelle Stunde.


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Titel 84. Sitzung vom 12.06.2026. TOP 35: Psychosoziale Prozessbegleitung
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Hinzugefügt 2026-07-15 16:40:22
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