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Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren zum ehemaligen Klinikgelände Lehrte; Verdacht auf Einflussnahme zugunsten eines Bieters. Keine Schuld festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt Ermittlungen, nennt öffentlich aber keine detaillierten Vorwürfe. Tagesschau/NDR berichtet am 09.10.2026 unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft von insgesamt drei Anfangsverdachtsfällen im Lehrte-Komplex, darunter zwei Verdachte der Vorteilsannahme. Konkrete Angaben zu Politzes vermuteter Rolle werden in der Berichterstattung teilweise anwaltlichen bzw. Medienangaben zugeschrieben und sind keine festgestellten Tatsachen. Politze bestreitet Vorwürfe, erklärte sich kooperationsbereit und trat am 08.10.2026 als Fraktionsvorsitzender zurück. Keine Anklage oder gerichtliche Entscheidung belegt. Quellenstand und Recherche: 09.10.2026.
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover im Zusammenhang mit dem Klinikgelände Lehrte; keine Schuld festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte Ermittlungen, nannte öffentlich aber keine Einzelheiten. Laut Staatsanwaltschaft wurde die parlamentarische Immunität aufgehoben; ein Datum des Ermittlungsbeginns wurde nicht genannt. Ahmetovićs Anwalt erklärte, ihm sei nichts vorzuwerfen und er wolle zur Aufklärung beitragen. Die Angabe, es gehe um Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Lehrter Klinikgeländes, wurde gegenüber dem NDR von Rundblick unter Berufung auf den Anwalt berichtet und ist keine bestätigte Anklage oder Feststellung. Keine Anklage oder gerichtliche Entscheidung belegt. Quellenstand und Recherche: 09.10.2026.
Betrugsvorwurf wegen zweier über den Landtag abgerechneter Fahrten zu einem Schützenverein; Freispruch erster Instanz.
Das Amtsgericht Wiesbaden sprach Müger am 30.09.2026 vom Betrugsvorwurf frei. Es sah es nicht als erwiesen an, dass die zwei Fahrten privat waren und wissentlich falsch als mandatsbezogen abgerechnet wurden; Zeugenaussagen und Kalendereintrag ließen einen politischen Zusammenhang möglich erscheinen. Vorausgegangen war ein Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 180 Euro im Juni 2026, gegen den Müger Einspruch einlegte. Die Richterin sagte laut hessenschau/Tagesschau, eine Berufung könne zu einer anderen Bewertung führen. Eine eingelegte Berufung oder Rechtskraft war in den geprüften Quellen zum Recherchezeitpunkt nicht bestätigt. Recherche/Quellenstand 09.10.2026.
Versuchte Nötigung (§ 240 StGB)
Stand 09.10.2026: Das Amtsgericht Rüsselsheim ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt zu und eröffnete das Hauptverfahren; Verhandlung laut hessenschau Anfang Dezember. Laut Anklage soll Rendel im Mai 2026 vor einer Abstimmung über ein Abwahlverfahren einen Stadtverordneten mit Bezug auf ein kompromittierendes Video beeinflussen wollen. Der Stadtverordnete stimmte dennoch für das Abwahlverfahren. Rendel bestreitet, über das Video gesprochen oder Einfluss genommen zu haben; er sagt, der Vorwurf stütze sich allein auf die Aussage des Stadtverordneten. Die Staatsanwaltschaft betont die Unschuldsvermutung. Kein Urteil belegt. Ergänzende Bestätigung und Rendels Stellungnahme: https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/suedhessen/481431-video-drohung-raunheimer-buergermeister-muss-vor-gericht.html. Recherche 09.10.2026.
Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB): nachträgliche Änderung eines Gemeinderatsprotokolls im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf.
Amtliche Mitteilung des LG Ellwangen vom 04.08.2026 bestätigt die Rechtskraft und den BGH-Beschluss 1 StR 209/26 vom 07.07.2026. Identität und Parteilosigkeit: SWR vom 23.01.2026, https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/urteil-gegen-buergermeisterin-niederstetten-heike-naber-wegen-urkundenfaelschung-100.html . Naber hatte die Änderung als bloße Präzisierung verteidigt; das Gericht folgte dem nicht. Namensbezogene Bestätigung der Rechtskraft: Radio Ton vom 05.08.2026, https://www.radioton.de/amp/dokumentenfaelschung-urteil-gegen-ex-buergermeisterin-rechtskraeftig-966855/ . Quellenstand 05.08.2026; Recherche 01.10.2026. Ergänzend am 01.10.2026 geprüft: Staatsanzeiger BW, aktualisiert 13.08.2026, bestätigt Rechtskraft und Strafmaß: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/verurteilte-buergermeisterin-muss-mit-schadensersatzanspruechen-rechnen/ .
Vorwurf der Volksverhetzung wegen eines X-Beitrags vom Juni 2024; Freispruch, gegen den die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat.
Das Landgericht bestätigte den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft Halle legte laut dpa Revision ein; eine spätere Entscheidung wurde nicht gefunden. Es gilt die Unschuldsvermutung. MDR vom 09.09.2026: https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsenanhalt/erneut-freispruch-100,guerth-volksverhetzung-102.html . Amtliche Terminsmitteilung LG Magdeburg vom 04.09.2026, Nr. 33/2026, dokumentiert die vorherigen Freisprüche und das Berufungsverfahren: https://justizpressestelle.sachsen-anhalt.de/?tx_tsarssinclude_pi1[uid]=681435&tx_tsarssinclude_pi1[action]=single&tx_tsarssinclude_pi1[controller]=Base . Quellenstand 16.09.2026; Recherche 27.09.2026.
Anfangsverdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) im Zusammenhang mit möglichen nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen für Honorardozenten des Bildungswerks der Handwerkskammer Hannover; keine Schuldfeststellung.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte Ermittlungen gegen zwei verantwortliche Personen; Karsts Beschuldigtenstatus beruht laut NDR auf seiner damaligen Funktion als Hauptgeschäftsführer und belegt keine persönliche Verantwortlichkeit. Verdacht: mögliche nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für Honorardozenten. Ergänzend Süddeutsche Zeitung, 10.09.2026: https://www.sueddeutsche.de/politik/ob-wahl-in-hannover-ermittlungen-gegen-cdu-kandidaten-li.3545671 und NDR, 16.09.2026: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/ministerin-wahlmann-zu-fall-krach-wollte-namen-nicht-wissen,krachkarst-100.html . Quellenstand 16.09.2026; Recherche 25.09.2026. Karst weist persönliche Vorwürfe zurück; keine spätere gerichtliche Entscheidung in den geprüften Quellen.
Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung im Zusammenhang mit Äußerungen bei einem AfD-Wahlkampfauftritt.
Amtliche Bundestagsmitteilung vom 10.09.2026 bestätigt die Genehmigung des Strafverfahrens, nennt aber den Tatvorwurf nicht im Detail. Laut Tagesschau vom 11.09.2026 ermittelt die Staatsanwaltschaft Gießen wegen des Verdachts der Beleidigung; Anlass soll eine Äußerung über einen Pressevertreter bei einer Wahlkampfveranstaltung 2023 gewesen sein. Brandner bestätigte laut HR auf X den Bezug zum Wahlkampfauftritt 2023 und erklärte, jemand habe sich beleidigt gefühlt. Eine ausdrückliche Bestreitung sämtlicher Vorwürfe belegt dieser Bericht nicht. Ergänzende Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-ermittlungen-gegen-afd-politiker-brandner-nach-wahlkampfauftritt-in-hessen-100.html . Quellenstand 11.09.2026; Recherche 25.09.2026. Quellenprüfung 01.10.2026; keine Schuldfeststellung.
Verdacht der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässigen Körperverletzung; Ermittlungen, keine festgestellte Schuld.
SWR berichtete am 31.07.2026 unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft über Ermittlungen nach dem Unfall am 12.07.2026. Bareiß kündigte Kooperation bei der Aufklärung an. Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 17.09.2026 von fortdauernden Ermittlungen: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/baden-wuerttemberg/ermittlungen-gegen-thomas-bareiss-warum-es-keine-details-zu-den-bareiss-ermittlungen-gibt-79470527.html . Recherche am 22.09.2026; keine Vorverurteilung.
Verdacht auf Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Geheimhaltungspflicht nach dem GmbH-Gesetz.
Laut NDR vom 11.09.2026 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover seit 03.09.2026. Krach bestreitet die Vorwürfe. Eine Spende sei nach seiner Darstellung umgehend zurückgezahlt worden. Ergänzend Deutschlandfunk, 11.09.2026: https://www.deutschlandfunk.de/staatsanwaltschaft-hannover-zu-berliner-spd-spitzenkandidat-krach-anfangsverdacht-auf-vorteilsannahm-114.html . Quellenstand 11.09.2026; Recherche 22.09.2026. Keine spätere gerichtliche Entscheidung in den geprüften Quellen gefunden.
Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Davon getrennt laufen Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot im Zusammenhang mit der Artgemeinschaft.
Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte dem MDR die Ermittlungen nach einem Waffenfund bei einer Durchsuchung Ende August. Kochs Anwalt bestreitet strafrechtliche Vorwürfe und spricht von zwei Luftgewehren und einer Schreckschusswaffe. Auch eine Mitgliedschaft in der verbotenen Artgemeinschaft wird bestritten; die fragliche Feier sei privat gewesen. Ergänzende Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/sachsen-anhalt-wahl-landtag-afd-abgeordnete-100.html . Quellenstand MDR 11.09.2026; Recherche 22.09.2026. Keine spätere gerichtliche Entscheidung in den geprüften Quellen gefunden.
Vorteilsannahme in zwei Fällen im Zusammenhang mit der AWO-Affäre.
Historischer, rechtskräftig abgeschlossener Fall. Quelle: Wiedergabe der BGH-Pressemitteilung Nr. 187/2023 vom 10.11.2023. Der BGH verwarf die Revision im Wesentlichen; lediglich die Einziehungsentscheidung wurde korrigiert. Recherche am 20.09.2026.
Bankrott in acht Fällen und versuchter Betrug.
Historischer, rechtskräftig abgeschlossener Fall. Quelle gibt die BGH-Pressemitteilung 123/2024 wieder. Die Revision wurde bis auf eine Korrektur der Einziehung verworfen. LG-Aktenzeichen: 22 KLs 32/22 (4). Recherche am 20.09.2026.
Untreue zum Nachteil der hessischen CDU im Zusammenhang mit der Schwarzgeldaffäre.
Historischer, abgeschlossener Fall. Die Geldstrafe stammt aus dem neu aufgerollten Verfahren von 2007; die frühere Bewährungsstrafe von 2005 ist nicht der abschließende Verfahrensstand. Rechtskraft laut APA/Reuters-Bericht. Urteilsdatum zusätzlich durch die Biografie der Konrad-Adenauer-Stiftung belegt. Recherche am 20.09.2026.
Erwerb, Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Schriften.
Historischer, rechtskräftig abgeschlossener Fall. Der BGH verwarf die Revision. Keine Aussage über einen heutigen Registereintrag. Entscheidungsnachweis: https://dejure.org/2010,8273 . Recherche am 20.09.2026.
Verdacht der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit mutmaßlichen Zahlungen aus China; keine festgestellte Schuld.
Belegter Verfahrensstand vom 27.02.2026: Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden seit Mai 2025; weitere Durchsuchungen bei Dritten. Krah weist die Vorwürfe als politisch motiviert zurück. Recherche am 20.09.2026: kein neuerer belastbarer Abschluss dieses Verfahrens gefunden; vor Freigabe aktuellen Stand nochmals prüfen. Die Verurteilung seines früheren Mitarbeiters ist keine Verurteilung Krahs.
Anklage wegen des Vorwurfs falscher uneidlicher Aussagen vor dem Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss; keine festgestellte Schuld.
Verfahrensstand: angeklagt, Hauptverfahren eröffnet. Quelle vom 17.09.2026. Gegenstand sind mutmaßliche Falschaussagen 2020/2021; politische Verantwortung für die Maut wird nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung gleichgesetzt. Scheuer bestreitet die Vorwürfe. Recherche am 20.09.2026.
Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens; keine festgestellte Schuld.
Anklage vom 11.12.2023, Hauptverhandlung seit 21.05.2024. Die amtliche Terminvorschau, aktualisiert am 17.09.2026, nennt weitere Verhandlungen bis Juni 2027: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/oberlandesgericht-frankfurt-am-main/terminvorschau . Die Vorwürfe sind nicht rechtskräftig festgestellt. Recherche am 20.09.2026.
Vorteilsannahme im Zusammenhang mit Parteispenden; Verurteilung im Mai 2026, Rechtskraft nicht belegt, Revision eingelegt.
Quellenstand 20.05.2026: Die Verteidigung greift Urteil und Strafmaß an. Die Revision ist laut Regensburg Digital bereits am Urteilstag eingelegt worden. Dieser Eintrag betrifft das neu verhandelte Verfahren von 2026, nicht das gesonderte Urteil von 2020. Recherche am 20.09.2026: kein belastbarer neuerer Revisionsabschluss gefunden. Vor Freigabe aktualisieren. Ergänzende Quelle: https://www.regensburg-digital.de/t/joachim-wolbergs/
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Modellauto-Affäre; akzeptierter Strafbefehl von 2016.
Historischer abgeschlossener Fall. Laut dpa-Bericht vom 19.02.2016 betraf der Strafbefehl einen Steuerschaden von 2.300 Euro. Ihr Anwalt betonte ausdrücklich, dass sie von Rechts wegen als nicht vorbestraft gilt. Daher keine pauschale Bezeichnung als vorbestraft. Keine Übertragung der gesonderten Verurteilung ihres Ehemanns auf sie. Recherche am 20.09.2026.
Bestechlichkeit in vier Fällen und Untreue in zwölf Fällen.
Historischer Verfahrensabschluss: BGH-Beschluss vom 08.02.2023; Bestätigung am 11.04.2023 berichtet. Zusammenhang mit kommunalen Grundstücksgeschäften und Parteispenden. Von weiteren Vorwürfen wurde Held freigesprochen. Ergänzende Quelle: https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article244683368/Urteil-gegen-Ex-Buergermeister-Held-rechtskraeftig.html . Recherche am 20.09.2026.
Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz im Zusammenhang mit unzulässigen Parteispenden.
Verfahrensstand laut Mitteilung vom 02.08.2022: rechtskräftiger Strafbefehl; im Übrigen wurde das Verfahren gegen Bleser eingestellt. Gegenstand waren sechs Parteispenden von zusammen 56.000 Euro (2010–2016). Die Sanktion gegen die Partei ist nicht seine persönliche Geldstrafe. Ergänzende AFP-Quelle: https://www.berlinertageblatt.de/Boulevard/64576-strafbefehl-gegen-ex-bundestagsabgeordneten-in-cdu-spendenaffaere-in-cochem-zell.html . Recherche am 20.09.2026.
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel.
BGH-Beschluss vom 24.07.2019, berichtet am 13.11.2019: Schuldspruch und Bewährungsstrafe bestätigt; Einziehung sowie Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Keine pauschale Rechtskraftbehauptung für das gesamte Urteil. Späterer Ausgang dieser Nebenentscheidungen hier nicht belegt. Ergänzende Quelle: https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/fall-weiss-muss-erneut-verhandelt-werden-7903657.html . Recherche am 20.09.2026.
Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials; Verfahren eingestellt, keine Schuldfeststellung.
Historischer Abschluss, berichtet am 20.03.2015: Nach Erfüllung der Geldauflage bestätigte das Landgericht Verden die endgültige Einstellung. Die Zahlung ist keine Geldstrafe; es gab keine Schuldfeststellung. Die amtliche Antwort des niedersächsischen Justizministeriums vom 19.03.2015 bestätigt die Einstellung nach § 153a StPO: https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/sitzung-des-niedersaechsischen-landtages-am-19-maerz-2015-muendliche-anfrage-nr-27-132321.html . Recherche am 20.09.2026.
Untreue in vier Fällen und falsche uneidliche Aussage.
Erfasst ist die 2020 rechtskräftig gewordene Gesamtstrafe, nicht die teilweise aufgehobene Strafe von 2014. Nach Verbüßung der Hälfte wurde der Strafrest 2022 zur Bewährung ausgesetzt. Laut OLG-Bericht keine persönliche Bereicherung; keine Behauptung gegenwärtiger Haft. Quelle zur Entlassung: https://www.wochenspiegellive.de/kreis-vulkaneifel/artikel/ingolf-deubel-vorzeitig-aus-der-haft-entlassen . Recherche 20.09.2026.
Fahrlässige Tötung infolge eines Skiunfalls am 01.01.2009.
Die Staatsanwaltschaft Leoben verzichtete auf Rechtsmittel; laut Justizsprecherin war das Strafverfahren damit abgeschlossen. Deutscher Politiker, ausländische Gerichtsentscheidung. Quelle vom 06.03.2009; Recherche 20.09.2026. Keine Aussage zum heutigen Registerstand.
Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit Sparkassen-Geschäften; Verfahren eingestellt, keine Schuldfeststellung.
Nach 29 Verhandlungstagen Einstellung gegen Geldauflage. Die Vorwürfe wurden nicht als Schuld festgestellt. Bietmann wies sie zurück. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 14.07.2017, dass das Gericht bei zwei von drei Anklagepunkten einen Freispruch erwartete. Keine Gleichsetzung von Geldauflage und Geldstrafe. Recherche 20.09.2026.
Anklage wegen mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Vorwurf eines Hitlergrußes, keine festgestellte Schuld.
Quellenstand April 2026: Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des LG Berlin I eröffnet. Der behauptete Vorfall soll am 22.06.2023 stattgefunden haben. Recherche 20.09.2026: kein späterer Verfahrensabschluss belastbar belegt; vor Freigabe aktualisieren. Weitere Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/justiz-hitlergruss-im-bundestag-afd-abgeordneter-muss-vor-gericht-15447339.html . Keine Verurteilung behaupten.
Verletzung des Dienstgeheimnisses
Volksverhetzung
Körperverletzung
Körperverletzung und Beleidigung
Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung
Raub und Körperverletzung
Uneidliche Falschaussage
Steuerhinterziehung
Bestechlichkeit
Missbrauch von Kindern
Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung
Bestechlichkeit
Volksverhetzung
Beihilfe zur Untreue
Nötigung und leichtfertige Geldwäsche
Bestechung
Totschlag
Steuerhinterziehung
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (RAF)
„Schotter“-Aufruf
Bestechlichkeit / Steuerhinterziehung.
Volksverhetzung
Nicht gezahlter Unterhalt.
Verfolgung unschuldiger Zeugen.
Betrug
